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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelErlasse in den Bundeslaendern zur Gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Schueler und zur Zusammenarbeit von Allgemeinen Schulen und Sonderschulen.
QuelleIn: Zeitschrift für Heilpädagogik, 38 (1987) 5, S. 364-366Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0513-9066
SchlagwörterBaden-Württemberg; Gesetz; Integration; Kooperation; Sonderschule; Regelschule; Saarland; Schulübergang; Erlass; Schulübergang; Regelschule; Gesetz; Sonderschule; Amtliche Druckschrift; Integration; Kooperation; Baden-Württemberg; Saarland
AbstractEs werden Erlasse aus zwei Bundeslaendern aufgefuehrt, die sich mit der gemeinsamen Unterrichtung behinderter und nichtbehinderter Schueler sowie der Kooperation von Allgemeinen Schulen und Sonderschulen beschaeftigen. 1. Das 'Gesetz Nr. 1200 zur Aenderung von Vorschriften auf dem Gebiet des Schulrechts vom 4.6. 1986' aus dem Saarland stellt heraus, dass behinderte Schueler grundsaetzlich in Regelschulen unterrichtet werden sollen. Fuer diesen gemeisnamen Unterricht sind geeigente Formen zu entwickeln. 2. Die 'Verwaltungsvorschrift vom 16.1. 1987 (6413.2/5)' zur Kooperation zwischen Allgemeinen Schulen und Sonderschulen aus Baden- Wuerttemberg empfiehlt den Schulen diese Kooperation dringend, um die aufgefuehrten Grundsaetze der Beschulung behinderter Schueler zu erfuellen. Weiterhin werden Ziele und Formen der Kooperation beschrieben - zur Verhinderung und zum Abbau von Lern- und Verhaltensschwierigkeiten in der Grundschule und Hilfen beim Uebergang von der Sonderschule in die Allgemeine Schule.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1994_(CD)
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