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Integration, Prävention und Pädagogik der Vielfalt. Anmerkungen zur Konzeption, zum Selbstverständnis und zu den Ergebnissen des Hamburger Schulversuchs Integrative Regelklasse.
Mit der Einrichtung des Schulversuchs Integrative Regelklasse hat die Hamburger Schulbehörde ein in verschiedener Hinsicht innovatives Konzept vorgelegt: Zum einen richtet sich der Schulversuch an Kinder, die in den bisherigen Integrationsmaßnahmen deutlich unterrepräsentiert waren, nämlich Kinder mit Entwicklungsproblemen in den Bereichen des Lernens, der Sprache und des Verhaltens. Zum anderen ist die Vergabe zusätzlicher (sonder-)pädagogischer Ressourcen nicht mehr an einzelne SchülerInnen mit aktenkundig ausgewiesenem sonderpädagogischen Förderbedarf geknüpft, sondern wird institutionsbezogen als pauschale sonderpädagogische Grundausstattung an die beteiligten Grundschulen vergeben. Der Schulversuch wurde von einer Arbeitsgruppe der Universität Hamburg wissenschaftlich begleitet, deren Ergebnisse zum Teil äußerst kontrovers diskutiert werden. Ich möchte hier einige der wichtigsten dieser Ergebnisse zunächst summarisch referieren, um anschließend eine dieser Kontroversen aufzugreifen: die Frage nämlich, ob der Schulversuch sich in seinem Selbstverständnis zwischen Integration und Prävention zu entscheiden habe. Diese auf den ersten Blick vielleicht seltsam anmutende Alternative hängt eng zusammen mit der Frage, in welcher Reformbewegung man den Schulversuch beheimatet sieht. Verortet man ihn primär in der Tradition der Grundschulreform, dann wird man mit ihm unter anderem die Hoffnung verbinden, dass ein besserer, weil differenzierterer Unterricht mehr Kindern mit ungünstigen Lernvoraussetzungen zum Erreichen der Grundschulziele verhilft, als dies bisher der Fall ist. Verortet man den Schulversuch primär in der Tradition der Integrationsbewegung, dann ist ein solcher "Normalisierungsauftrag" per se anrüchig - hier wird vielmehr betont, dass es gelte, die Kinder so zu akzeptieren, wie sie sind, statt sie, so unlängst HINZ (1998, S. 142), dem Diktat "mittelschichtsorientierter Normalitätskonzepte" zu unterwerfen. Mir scheint es hingegen noch nicht ausgemacht, dass sich dieses aus der Integrationspädagogik bekannte Argumentationsmuster bruchlos auf den Gemeinsamen Unterricht bei Kindern mit Entwicklungsproblemen aus sozialen Brennpunkten übertragen lässt. Vielmehr sollte noch einmal neu über die Begründung des integrativen Unterrichts unter diesen spezifischen Praxisbedingungen nachgedacht werden, wobei Begründung in dem doppelten Sinn der wissenschaftlichen und bildungspolitischen Legitimierung einerseits und der Grundlegung handlungsleitender Konzepte andererseits gemeint ist. Im Anschluss an die Darstellung der Ergebnisse der Wissenschaftlichen Begleitung des Schulversuchs möchte ich daher auf die Frage eingehen, inwieweit sich die populäre Figur einer "Pädagogik der Vielfalt" (Prengel 1993, 1999a, b) zu einer solchen Grundlegung eignet, wie HINZ dies in der oben zitierten Arbeit vorschlägt. (Orig.).
Erfasst von
Berliner Landesinstitut für Schule und Medien
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2002_(CD)
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Katzenbach, Dieter: Integration, Prävention und Pädagogik der Vielfalt. Anmerkungen zur Konzeption, zum Selbstverständnis und zu den Ergebnissen des Hamburger Schulversuchs Integrative Regelklasse. 2000.
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