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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inBecker, Rainer
TitelVernachlässigte und misshandelte Kinder - Nur eine Aufgabe der Jugendämter?
QuelleIn: Jugendhilfe, 46 (2008) 1, S. 12-20Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5940
SchlagwörterGesellschaft; Kinderschutz; Kind; Misshandlung; Aufgabe; Vernachlässigung
AbstractNeben den Jugendämtern, die für die Abwehr so genannter familienspezifischer Gefahren von Kindern die originär zuständigen Ordnungsbehörden sind, ist die Polizei als Gefahrenabwehrbehörde die einzige originär zuständige Behörde für die Verhütung von Straftaten. Und die Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht ist eine Straftat gemäß § 171 Strafgesetzbuch ebenso wie die Misshandlung von Schutzbefohlenen gemäß § 225 Strafgesetzbuch. Die der Polizei zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Krisenintervention in Sofortlagen stellen ein zu großes Potenzial dar, um sie bei der Entwicklung von Notfallkonzepten zum Schutz von Kindern unberücksichtigt zu lassen. Bei allen ebenso gewollten wie verständlichen Unterschieden zwischen Jugendämtern und Polizei könnte eine Vernetzung der vorhandenen Möglichkeiten dazu beitragen, schneller Kenntnis über eine Vernachlässigung oder Misshandlung von Kindern zu erlangen und damit schneller und effektiver zum Wohl betroffener Kinder intervenieren zu können.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2008/4
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