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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Gliederung: 1. Begriff und Bedeutung der nichtstaatlichen Hochschule - 1.1 Begriff (Privathochschule - Hochschule - Nichtstaatlichkeit) - 1.2 Bedeutung. - 2. Die Errichtung einer privaten Hochschule - 2.1 Staatliche Hochschulkompetenz und Verfassungsrecht (Wissenschaftspflege als Staatsaufgabe - Konkurrierende Kompetenzen - Die grundrechtliche Errichtungsfreiheit) - 2.2 Die Regelungen auf Gesetzesebene. - 3. Staatliche Anerkennung und Berechtigungswesen - 3.1 Bedeutung und Rechtsnatur der Anerkennung (Bedeutung - Rechtsnatur - Konsequenzen) - 3.2 Das Prüfungsrecht (Staatliche Prüfungen - Hochschulprüfungen - Das Promotions- und Habilitationsrecht) - 3.3 Voraussetzungen der Anerkennung (Die Mindestanforderungen des Paragraphen 70 HRG. - Landesrechtliche Anforderungen). - 4. Organisation und Aufsicht - 4.1 Binnenstruktur (Die verfassungsrechtlichen Anforderungen des Art. 5 Abs. 3 GG - Wissenschaftsfreiheit in der Privatschule) - 4.2 Organisationsformen - 4.3 Namensrecht - 4.4 Staatsaufsicht (Gegenstände der Aufsicht - Aufsichtsmittel). - 5. Staatliche Finanzierung - 5.1 Staat und Hochschule (Gesetzliche Regelungen. - Die Rechtsstellung des Hochschulträgers) - Zur Finanzierungskompetenz des Bundes. - 6. Hochschulen des Bundes, insbesondere die Universitäten der Bundeswehr - 6.1 Die Errichtungskompetenz (Die bundesstaatliche Kompetenzverteilung - Die kooperative Lösung bei den Hochschulen der Bundeswehr) - 6.2 Anerkennung und Berechtigungswesen - 6.3 Fragen der Organisationsstruktur (Rechtsstatus - Selbstverwaltung und Wissenschaftsfreiheit - Grundstruktur). (HoF/Text übernommen).
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Lorenz, Dieter: Privathochschulen. .
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