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TitelRecht. 1. Grundlagen d. Rechts.
QuelleIn: Informationen zur politischen Bildung, (1987) 216, S. 1-32Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0046-9408
SchlagwörterSoziale Norm; Demokratie; Gerechtigkeit; Gesetzgebung; Öffentliches Recht; Politische Bildung; Privatrecht; Rechtsschutz; Strafrecht; Sozialkunde; Rechtsprechung; Soziale Norm; Rechtsordnung; Entstehung; Anwendung; Sekundarbereich; Unterrichtsmaterial; Gerechtigkeit; Demokratie; Gesetzgebung; Politische Bildung; Privatrecht; Rechtskunde; Rechtsordnung; Rechtsprechung; Rechtsschutz; Sozialkunde; Strafrecht; Öffentliches Recht; Anwendung; Entstehung; Funktion (Struktur); Materialsammlung; Deutschland-BRD
AbstractJedes gesellschaftliche Zusammenleben erfordert Regeln. Das Recht ist eine besondere Form sozialer Normen, da seine Geltung durch den Staat garantiert und durchgesetzt wird. Die verschiedenen Arten des Rechts stehen im Verhaeltnis der Ueber- und Unterordnung zueinander, wobei die Verfassung den hoechsten Rang einnimmt. Die rechtlichen Ordnungen sind Ergebnis einer historischen Entwicklung, ihre jeweilige Auspraegung haengt von mehreren Faktoren ab, vor allem dem Kraefteverhaeltnis verschiedener sozialer Gruppen, deren Wertvorstellungen und ihrem Verhaeltnis zum Staat. In einer Demokratie muessen sich die rechtlichen Normen an dem Massstab von Freiheit und Gleichheit messen. Nur so findet in einer verfassungsstaatlichen Ordnung das Recht zur Vorbeugung und Loesung von Konflikten die gebuehrende Beachtung. Die letztverbindliche Entscheidung dieser Konflikte liegt bei den Gerichten, die jedoch nicht selten auf Unverstaendnis stossen. Durch Einsicht in die Grundlagen der Rechtsordnung und deren Bedeutung fuer das menschliche Zusammenleben kann dieses Unbehagen am Recht und an der Rechtsprechung abgebucht werden.
Erfasst vonHessisches Landesinstitut für Pädagogik, Wiesbaden
Update1994_(CD)
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