Literaturnachweis - Detailanzeige
| Autor/in | Cremer, Wolfram |
|---|---|
| Titel | Gleichheitsrechtliche Vorgaben des Grundgesetzes und nach nordrhein-westfälischem Privatschulfinanzierungsrecht geschuldeten Eigenleistungen von Ersatz-Förderschulen (Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung) - zugleich zur Klage der Troxler-Schule Wuppertal gegen die Eigenleistungs-Festsetzungsbescheide 2018/2019 der Bezirksregierung Düsseldorf. |
| Quelle | In: Recht und Bildung, 21 (2024) 1, S. 18-27Infoseite zur Zeitschrift
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| Beigaben | Literaturangaben |
| Sprache | deutsch |
| Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
| ISSN | 1614-8134 |
| Schlagwörter | Bildungsrecht; Finanzierung; Kosten; Private Trägerschaft; Brandenburg |
| Abstract | Über 500 einzelne Klageverfahren mit einem Gesamtvolumen von knapp 100 Millionen Euro, über vier Jahr aufgelaufen, alle ruhend gestellt, außer einem, zu dem im Januar 2024 eine 73-seitige Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht wurde: Das ist der Stand des Streits um Finanzhilfe für Brandenburger Schulen in freier Trägerschaft. Der Zuschuss für Schulen in freier Trägerschaft bemisst sich in Brandenburg nach einer Reihe von Faktoren, der gewichtigste davon sind die Personaldurchschnittskosten. Nach § 124a Abs. 3 Satz 1 BbgSchuIG entsprechen die Personaldurchschnittskosten je Lehrkraft und Schulform den Arbeitgeberkosten für tarifbeschäftigte Lehrkräfte an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft. |
| Erfasst von | Externer Selbsteintrag |
| Update | 2026/4 |