Literaturnachweis - Detailanzeige
| Autor/in | Kostov, Iva |
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| Titel | Privilegien bei der Erforschung maschinellen Lernens. |
| Quelle | In: Wissenschaftsrecht, 58 (2025) 2-3, S. 189-207Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext |
| Sprache | deutsch |
| Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
| ISSN | 0948-0218; 1868-680X |
| Schlagwörter | Künstliche Intelligenz; Forschung; Wissenschaft; Freiheit von Forschung und Lehre |
| Abstract | Forschungsausnahmen zielen darauf ab, Wissenschaftler in eine privilegierte Position zu versetzen, indem wissenschaftliche Forschung ganz oder teilweise vom Geltungsbereich einer Regelung ausgenommen wird oder indem günstigere regulatorische Bedingungen gewährt werden. Kritik entsteht in der Regel, wenn eine Ausnahmeregelung zu eng gefasst erscheint, um die wissenschaftliche Freiheit ausreichend zu schützen. Bemerkenswerterweise kann in dieser Hinsicht sogar der vollständige Ausschluss wissenschaftlicher Forschung aus dem Geltungsbereich einer Verordnung als unzureichend erscheinen. Dies scheint bei der Forschungsausnahme im Gesetz über künstliche Intelligenz der Fall zu sein. Indem die Verordnung nur Forschung ausschließt, die "ausschließlich" zu wissenschaftlichen Zwecken betrieben wird, unterscheidet sie zwischen solcher Forschung und anderen, eher "produktorientierten" Formen der Forschung. Angesichts einiger Besonderheiten des wissenschaftlichen Bereichs des maschinellen Lernens - insbesondere der starken Betonung der Umsetzung von Forschungsergebnissen in die Praxis und der sogenannten Reproduzierbarkeitskrise - kann ein de facto-Druck zur Einhaltung der Verordnung entstehen. Die Auswirkungen eines solchen Drucks sind ambivalent und werfen eine Reihe von Fragen auf, die weiterer Forschung bedürfen. (HRK / Abstract übernommen). |
| Erfasst von | Hochschulrektorenkonferenz, Bonn |
| Update | 2026/4 |