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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inLehmann, Karl-Heinz
TitelZur Unterbringung von Jugendlichen in einer fakultativ geschlossenen Einrichtung.
QuelleIn: Evangelische Jugendhilfe, 102 (2025) 4, S. 239-241Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0943-4992
SchlagwörterEltern; Rechtslage; Unterbringung; Jugendhilfe; Freiheitsstrafe; Geschlossene Unterbringung; Soziale Einrichtung; Freiwilligkeit; Jugendlicher; Minderjähriger
AbstractFreie Träger der Kinder- und Jugendhilfe praktizieren in Ausnahmefällen die freiheitsentziehende Unterbringung von Jugendlichen ohne Beschluss - also ohne Genehmigung des Familiengerichts -, zum Beispiel in Fällen, bei denen ein Beschluss ausläuft und sich alle Beteiligten einig sind, dass die Beantragung eines weiteren Beschlusses nicht notwendig ist. Dieses Vorgehen bespricht man rechtzeitig mit den Jugendlichen und den Sorgeberechtigten. Beide - Eltern und Jugendliche - werden gebeten, schriftlich einzuwilligen und insbesondere darüber aufgeklärt, dass die betroffenen Jugendlichen jederzeit das Haus verlassen können, wenn sie die pädagogischen Fachkräfte darüber informieren. Auch wenn solche Einrichtungen über durchgängig geschlossene Außentüren verfügen, gewährleisten sie durch den Einsatz von Nachtbereitschaften und Nachtwachen eine 24-stündige Ansprechbarkeit der pädagogischen Fachkräfte.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2026/3
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