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Autor/inCvitkovic, Margarita
TitelUniversitäten oder ihre Organe: Wer ist im universitären Bereich informationspflichtig? Margarita Cvitkovic.
QuelleIn: Zeitschrift für Hochschulrecht, Hochschulmanagement und Hochschulpolitik, 24 (2025) 6, S. 219-230Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1617-7126
SchlagwörterSelbstverwaltung; Verfassung; Hochschule; Hochschulsystem; Verwaltung; Ausland; Österreich
AbstractMit BGBl I 2025/50 wurde das Universitätsgesetz 2002 an die neue Rechtslage zur Informationsfreiheit angepasst. Nach dem Wortlaut des neu gefassten § 48 Abs 1 UG unterliegen die Universitäten als solche der Informationspflicht gemäß Art 22a B-VG, während sowohl Art 22a B-VG als auch das Informationsfreiheitsgesetz auf die einzelnen Organe abstellen. Der vorliegende Aufsatz untersucht vor diesem Hintergrund, ob die Universität in ihrer Gesamtheit informationspflichtig ist - das würde bedeuten, dass einzig das Rektorat als außenvertretungsbefugtes Leitungsorgan der Universität über die Veröffentlichung und Herausgabe von Informationen zu entscheiden hätte - oder ob die Informationspflicht vielmehr die einzelnen Universitätsorgane trifft.
Erfasst vonHochschulrektorenkonferenz, Bonn
Update2026/3
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