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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inBöse, Martin
TitelZur Strafbarkeit des Predatory Publishing.
QuelleIn: Wissenschaftsrecht, 59 (2025) 1, S. 3-24Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0948-0218
SchlagwörterMultimedia; Publizistik (Wiss); Hochschule; Internet; Datenverarbeitung
AbstractDer Aufstieg des Open-Access-Publizierens hat zur Entstehung von Raubzeitschriften geführt, die Veröffentlichungsgebühren verlangen, ohne eine solide Begutachtung durch Fachkollegen anzubieten. Stattdessen geben Raubzeitschriften lediglich vor, etablierte wissenschaftliche Standards einzuhalten und mit renommierten Wissenschaftlern als Herausgeber, Gutachtern und Autoren zusammenzuarbeiten. Dieses Geschäftsmodell kann strafrechtliche Konsequenzen für Delikte wie Datenfälschung (Strafgesetzbuch § 269) und Betrug (Strafgesetzbuch § 263) nach sich ziehen. Im Gegensatz dazu haften Verlage nicht strafrechtlich. Dieses Geschäftsmodell kann eine strafrechtliche Haftung für Straftaten wie Datenfälschung (Abschnitt 269 Strafgesetzbuch) und Betrug (Abschnitt 263 Strafgesetzbuch) nach sich ziehen; im Gegensatz dazu sind Verlage nicht strafrechtlich für Verleumdung haftbar (Abschnitt 187 Strafgesetzbuch). (HRK / Abstract übernommen).
Erfasst vonHochschulrektorenkonferenz, Bonn
Update2026/3
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