Literaturnachweis - Detailanzeige
| Autor/inn/en | Caliendo, Marco; Olthaus, Rebecca; Pestel, Nico |
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| Institution | Evaluation Office Caliendo & Partner; Mindestlohnkommission |
| Titel | Endbericht zum Forschungsvorhaben "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit". Studie im Auftrag der Mindestlohnkommission. Stand: 31.01.2025. |
| Quelle | Berlin (2025), 102 S.
PDF als Volltext |
| Sprache | deutsch |
| Dokumenttyp | online; Monografie |
| Schlagwörter | Beschäftigungseffekt; Einkommenseffekt; Lohnhöhe; Mindestlohn; Niedriglohn; Arbeitslosigkeit; Arbeitszeitentwicklung; Geringfügige Beschäftigung; Qualifikation; Regionaler Arbeitsmarkt; Abschlussbericht; Alter; Auswirkung; Einflussfaktor; Geschlechtsspezifik; Regionaler Vergleich; Sektorale Verteilung; Deutschland |
| Abstract | "Das Forschungsprojekt "Auswirkungen des gesetzlichen Mindestlohns auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit" im Auftrag der Mindestlohnkommission besteht im Wesentlichen aus zwei Teilen. Zum einen werden die Auswirkungen der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 sowie der Anhebungen zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2024 auf die Zielgrößen "Beschäftigung" und "Arbeitslosigkeit" bis Mitte des Jahres 2024 analysiert. Als Datenbasis dienen hierfür aggregierte amtliche Daten auf regionaler Ebene, die mit Indikatoren zur Mindestlohnbetroffenheit verknüpft werden. Dies erlaubt die Anwendung ökonometrischer Methoden, die einem Experimentalstandard möglichst nahekommen, sodass die erzielten Ergebnisse eine Interpretation im Sinne von Ursache-Wirkungs-Relationen erlauben. Dazu werden verschiedene Varianten des so genannten Differenz-in-Differenzen-Ansatzes verwendet. Des Weiteren wird ein besonderer Fokus auf die Untersuchung von Beschäftigungseffekten der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Jahr 2022 gelegt. Die Datengrundlage bilden detaillierte Daten zu Verdiensten und Arbeitszeiten, die es ermöglichen, Veränderungen in den regionalen Verteilungen von Stundenlöhnen über die Zeit zu untersuchen. Hierzu wird ein sogenannter "Bunching"-Ansatz verwendet, der es erlaubt, Veränderungen entlang der Verteilung der Stundenlöhne zu betrachten, und somit einen Fokus auf Beschäftigungsveränderungen im Bereich um den neuen Mindestlohn herum ermöglicht. Die wesentlichen Erkenntnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen: - Die Betroffenheit vom Mindestlohn in Bezug auf die Lohnlücke hat im Jahr 2022 gegenüber dem Jahr 2018 in allen Regionen und im Vergleich zum Jahr 2014 in den meisten Regionen zugenommen. Dabei ist auch festzustellen, dass die Mindestlohnbetroffenheit über die Jahre hinweg variiert und nicht immer nur die gleichen Regionen besonders stark vom Mindestlohn betroffen sind. Dies äußert sich in Korrelationskoeffizienten der regionalspezifischen Lohnlücken auf geringem Niveau zwischen 0,295 (2014 und 2018) und 0,352 (2018 und 2022). - Die kausalen Schätzungen zeigen, dass die Mindestlohneinführung im Zeitraum vom Jahr 2015 bis einschließlich des ersten Quartals 2024 die gesamte abhängige Beschäftigung in stark vom Mindestlohn betroffenen Regionen im Vergleich zu schwach betroffenen Regionen um ca. 0,6 Prozent reduziert hat. - Dieses Resultat ist hauptsächlich auf den Rückgang der ausschließlich geringfügigen Beschäftigung zurückzuführen, wobei sich die negativen Effekte für diese Beschäftigungsform tendenziell im Zeitverlauf noch etwas verstärkt haben. Für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung insgesamt können hingegen keine Effekte gefunden werden. - Der negative Effekt auf die geringfügige Beschäftigung ist für Männer etwas stärker ausgeprägt als für Frauen, für jüngere Beschäftigte stärker als für ältere Beschäftigte und für Helfer:innen und Fachkräfte stärker als für Expert:innen und Spezialist:innen. Außerdem deuten die Ergebnisse darauf hin, dass sich der Rückgang der geringfügigen Beschäftigung vor allem auf die Wirtschaftszweige Verkehr und Lagerung, Land- und Forstwirtschaft und Fischerei, Erziehung und Unterricht sowie der Erbringung sonstiger wirtschaftlicher Dienstleistungen zurückführen lässt. - Während die meisten Analysen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung auf keine Mindestlohneffekte hinweisen, ergeben sich für einige Wirtschaftszweige negative (Verarbeitendes Gewerbe; Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Entsorgungswirtschaft) und für andere Bereiche sogar positive Effekte (Helfer:innen; Kunst, Unterhaltung und Erholung). - Es gibt große Effektunterschiede zwischen Regionen, die durch unterschiedliche Wirtschaftsdynamiken gekennzeichnet sind. In Regionen mit einem relativ geringen Wirtschaftswachstum vor der Einführung des Mindestlohns bzw. vor dessen Erhöhungen in den Jahren 2019 und 2022, geht sowohl die gesamte abhängige als auch die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zurück. Der negative Effekt auf die geringfügige Beschäftigung ist in diesen Regionen auch deutlicher ausgeprägt. - Die Analyse der Mindestlohnerhöhungen zeigt, dass insbesondere die Erhöhungen zum 1. Januar 2019 und zum 1. Juli bzw. 1. Oktober 2022, in geringerem Maß auch die anderen Erhöhungen, zusätzliche negative Effekte auf die Gesamtbeschäftigung entfaltet haben. Diese sind wiederum hauptsächlich von der geringfügigen Beschäftigung getrieben. - Während der Gesamteffekt auf die Arbeitslosigkeit nicht signifikant ist, deuten die Ergebnisse darauf hin, dass zwischen dem zweiten Quartal 2020 und dem ersten Quartal 2021 (erstes Jahr der Corona-Pandemie) sowie ab dem zweiten Quartal 2022 (Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine) ein signifikanter Rückgang in der Arbeitslosigkeit erfolgte. Dieses Ergebnis ist allerdings schwierig einzuordnen." Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2014-2024 (Textauszug, IAB-Doku). |
| Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
| Update | 2026/1 |