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Autor/inn/enSchönfeld, Gudrun; Wenzelmann, Felix
InstitutionBundesinstitut für Berufsbildung
TitelTarifliche Ausbildungsvergütungen 2024: Höchster jemals gemessener Anstieg des gesamtdeutschen Durchschnitts.
QuelleLeverkusen (2025), 32 S.
PDF als Volltext kostenfreie Datei (1); PDF als Volltext kostenfreie Datei (2)  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
ReiheBIBB Fachbeiträge zur beruflichen Bildung / Bundesinstitut für Berufsbildung
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monografie
ISBN978-3-96208-528-5
URNurn:nbn:de:0035-1137-0
SchlagwörterDatenerhebung; Bundesland; Tarifverhandlung; Tarifvertrag; Ausbildungsvergütung; Ausbildungsberuf; Entwicklung; Geschlechtsspezifik; Regionaler Vergleich; Sektorale Verteilung; Auszubildender; Deutschland
Abstract"Trotz schwieriger ökonomischer Rahmenbedingungen und einer wirtschaftlichen Stagnation erhöhten sich die tariflichen Ausbildungsvergütungen in diesem Jahr mit 6,3 Prozent so stark wie noch nie, seit 1992 erstmals Daten für das gesamte Bundesgebiet Daten vorlagen. Ausschlaggebend für die hohen Tarifabschlüsse für Auszubildende dürften die hohen Inflationsraten in den Jahren 2022 und 2023 gewesen sein, die sich in Reallohnverlusten niederschlugen. Da die Tarifpartner auf wirtschaftliche Entwicklungen meist erst mit einer gewissen Zeitverzögerung reagieren können, gab es trotz geringerer Inflationsraten auch in 2024 Tarifvereinbarungen mit hohen Vergütungssteigerungen. Der starke Anstieg der tariflichen Ausbildungsvergütungen hat aber im Durchschnitt noch nicht ausgereicht, um die Reallohnverluste der vergangenen Jahre vollständig auszugleichen. In einigen Branchen wurden für Auszubildende im Vergleich zu den Löhnen überdurchschnittliche Erhöhungen vereinbart, um so den Jugendlichen ein attraktives Ausbildungsangebot zu bieten. Auch der im November 2024 vereinbarte neue Tarifabschluss für die Metall- und Elektroindustrie folgt dieser Linie und sieht für Auszubildende einen hohen Festbetrag für alle Ausbildungsjahre von 140 Euro vor. Ob bei weiterhin eher trüben Konjunkturaussichten auch andere Branchen diesen Weg beschreiten, um dem Fachkräftemangel durch Ausbildung zu begegnen, werden die nächsten Monate zeigen. Die durchschnittliche tarifliche Ausbildungsvergütung lag 2024 bei 1.133 Euro pro Monat. 60 Prozent der Auszubildenden erhielten eine Ausbildungsvergütung von mehr als 1.100 Euro, 26 Prozent mehr als 1.250 Euro und lediglich 14 Prozent verfügten im Durchschnitt über höchstens 950 Euro. 2024 waren die tariflichen Ausbildungsvergütungen in Ostund Westdeutschland zum ersten Mal, seitdem Daten für beide Landesteile vorlagen, in etwa auf dem gleichen Niveau. Mit 14 zu elf Prozent waren westdeutsche Auszubildende dabei in der Gruppe mit niedrigen Vergütungen von höchstens 950 Euro etwas häufiger vertreten als ostdeutsche Auszubildende. Dies hängt damit zusammen, dass es in einigen Tarifbereichen mit eher geringen tariflichen Ausbildungsvergütungen wie dem Friseurhandwerk in Ostdeutschland derzeit keine Tarifvereinbarungen gibt. Die Anteile der Auszubildenden mit Vergütungen oberhalb von 1.100 Euro waren mit 59 Prozent im Westen und 58 Prozent im Osten fast gleich hoch. Zu berücksichtigen ist, dass nur ein Teil der Auszubildenden in einem tarifgebundenen Betrieb lernt und somit in die entsprechenden Tarifvereinbarungen in dessen Branche und Region eingebunden ist. Für einige Branchen gibt es keine Tarifvereinbarungen, in anderen Branchen nur in einem Teil der Regionen. Insgesamt galt 202332 für 24 Prozent der Betriebe ein Branchen- oder Firmentarifvertrag; etwa die Hälfte der Beschäftigten arbeitete in diesen Betrieben. In Ostdeutschland ist die Tarifbindung niedriger als in Westdeutschland. In Ostdeutschland fielen daher nur rund 44 Prozent der Beschäftigten unter einen Branchen- oder Firmentarifvertrag, in Westdeutschland 51 Prozent (vgl. Hohendanner/Kohaut 2024). Auch Auszubildende in nicht tarifgebundenen Betrieben profitieren indirekt von Tarifvereinbarungen zu Ausbildungsvergütungen, da nach dem Berufsbildungsgesetz die Tarifvergütungen als Orientierung für eine angemessene Vergütung dienen (vgl. § 17 BBiG bzw. Kapitel 3)." Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 1992-2024 (Textauszug, IAB-Doku, © BIBB).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2025/3
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