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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inn/enSandeck, Florian; Hanke-Szymczak, Alina; Ziegler, Janna
TitelZwischen Schulgeld und Ausbildungsvergütung - Finanzierung der Schulen im deutschen Gesundheitswesen.
QuelleIn: Das Gesundheitswesen, (2024) online first, 07. November 2024
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1439-4421
DOI10.1055/a-2416-0948
SchlagwörterPrivatschule; Gesundheitswesen; Öffentliche Einrichtung; Finanzierung; Berufsausbildung; Ausbildungsvergütung; Berufsschule; Gesundheitsberuf; Studiengebühren; Deutschland
Abstract"Einleitung Die Schulen im Gesundheitswesen nehmen eine besondere Rolle in der Struktur des deutschen Bildungssystems ein. Neben öffentlichen Schulen existiert der überwiegende Anteil der Schulen in freier Trägerschaft als Ersatz- oder Ergänzungsschulen. Viele Schulen sind direkt an ein Krankenhaus (KH) angesiedelt. Andere agieren finanziell unabhängig von KH und schließen Kooperationsverträge mit entsprechenden Einrichtungen für die praktische Ausbildung. In diesem Artikel werden die Unterschiede zwischen öffentlichen Schulen, Ersatz- und Ergänzungsschulen im Gesundheitswesen erklärt und spezieller Bezug auf deren Finanzierung genommen. Außerdem wird aufgezeigt, welche Auswirkungen die Ansiedlung einer Schule an einem KH mit sich bringt. Methodik Die Informationen zu den Schularten wurden über Expert:inneninterviews, sowie durch das Sichten von Gesetzestexten generiert. Ergebnisse Als Basis werden die gesetzlichen Rahmenbedingungen beleuchtet und für die Therapieberufe beispielhaft konkretisiert. Rechtsgrundlage bilden Teile des Grundgesetzes. Die Finanzierung der öffentlichen Schulen ist gesetzlich geregelt und wird vom jeweiligen Land bzw. der Gemeinde o.Ä. getragen. Dies gilt auch für öffentliche Schulen im Gesundheitswesen. Auch für Ersatz- und Ergänzungsschulen die unter das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) fallen, gibt es einheitliche Vorgaben. Auszubildende in Therapieberufen erhalten eine Vergütung, wenn deren Schulen mit einem KH kooperieren, die entsprechende Tarifeinigungen geschlossen haben. Private Schulen die nicht an den Ausbildungsfonds des KHG angeschlossen sind, müssen auf alternative Finanzierungsquellen zurückgreifen. Die wirtschaftliche Leistungserbringung ist oft erschwert und führt somit schlussendlich dazu, dass ein Schulgeld eingefordert werden muss. Schlussfolgerung Die unterschiedlichen landesspezifischen Regelungen tragen dazu bei, dass die Finanzierung in der Ausbildungslandschaft des Gesundheitswesens unübersichtlich und teilweise unverständlich erscheint. Eine Schulgeldfreiheit kann daher nach den derzeit bestehenden Gesetzen nicht in jedem Land bzw. an jeder Schule gewährleistet werden. Es bleibt demnach abzuwarten, ob und wann sich an der Sonderrolle der Gesundheitsberufe im deutschen Bildungssystem etwas verändert, so dass eine eindeutige und einheitliche Finanzierung der Ausbildungslandschaft in den Gesundheitsberufen für alle transparent und nachvollziehbar wird." (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2025/2
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