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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSchink, Hans Dieter
TitelJugend- und Familienrecht für die soziale Praxis.
Durchgesehen von Rechtsanwalt und Notar Hans Ulrich Prange.
QuelleMünchen u.a.: Reinhardt (1983), XXIV, 334 S.Verfügbarkeit 
BeigabenSchaubild; Literaturangaben; Tabellen; Abkürzungsverzeichnis
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monografie
ISBN3-497-00991-1
SchlagwörterJugend; Jugendschutz; Recht; Sorgerecht; Sozialgesetzgebung; Familienrecht; Unterhaltspflicht; Vormundschaft; Sozialgesetzbuch; Angehöriger
AbstractDer Wechsel der Zuständigkeit von der sozialen Praxis an die Rechtsabteilung der Verwaltung verläuft oft sehr unbefriedigend für die Betroffenen. Dies liegt auch an der mangelhaften Rechtskenntnis der sozialen Helfer. In enger Anlehnung an die Systematik des Bürgerlichen Gesetzbuches wurden Auszüge der Gesetzestexte wiedergegeben. Ausführliche und sprachlich allgemeinverständliche Erläuterungen wurden eingefügt. Die speziellen Jugendgesetze der Jugendhilfe und des Jugendschutzes wurden aufgeführt. Es folgten Partnerschafts- und Unterhaltsregelungen, Gesetze zur Abstammungs- und Verwandtschaftsbeziehung, Namensrecht, Sorge-, Adoptions- und Vormundschaftsrecht sowie Gesetze zur Stellung der Richter und Rechtspfleger. Die Zusammenstellung will bei Studenten, professionellen und nicht-professionellen Helfern der sozialen Praxis eine juristische Sensibilisierung erreichen. Solcherart geschultes Denken ermöglicht es, rechtstaktische Maßnahmen zu ergreifen und effizienter zu helfen. (BA).
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2025/2
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