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Autor/inWörmann, Verena
Titel(K)Ein Ende der Ausbildungsduldung?!
Die neue Ausbildungsaufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG.
QuelleIn: Das Jugendamt, 97 (2024) 5, S. 263-269Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1867-6723
SchlagwörterIdentität; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsrecht; Migrationshintergrund; Lebenshaltungskosten; Ausbildung; Auszubildender; Flüchtling; Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling
AbstractSeit März 2024 ist die neue "Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer" in Kraft, die ·zunächst die Ausbildungsduldung komplett ersetzen sollte. Da aber die Aufenthaltserlaubnis u. a. die Lebensunterhalts·-sicherung voraussetzt und somit nicht für alle Auszubilden- den erreichbar ist, wurde im Gesetzgebungsprozess noch 1 einmal nachgesteuert. Nun bleibt die Ausbildungsduldung parallel bestehen und es wird primär von, der Möglichkeit der Sicherung des Lebensunterhalts abhängig sein, ob ein Zugang zur Aufenthaltserlaubnis nach § 16g AufenthG besteht, 1 die eine deutlich bessere Rechtsstellung vermittelt, ~der ob 1 weiterhin nur die Ausbildungsduldung erteilt werden kann.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2025/1
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