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Autor/inHoffmann, Birgit
Titel(Gewöhnlicher) Aufenthalt als Anknüpfungsmerkmal für die örtliche Zuständigkeit eines Jugendamts als bestellter Vormund nach § 87c Abs. 3 SGB VIII.
Fragestellungen in der neueren Rechtsprechung und den Anfragen an das DIJuF.
QuelleIn: Das Jugendamt, 97 (2024) 4, S. 200-206Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1867-6723
SchlagwörterSorgerecht; Vormundschaft; Kind; Rechtsanspruch; Anhörung; Aufenthaltsort; Fremdplatzierung; Zuständigkeit; Jugendamt; Familiengericht
AbstractIm Jahr 2023 haben das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrechte. V. (DIJuF} deutlich mehr Anfragen1 zu§ 87c Abs. 3 SGB VIII - Bestimmung des örtlich zuständigen Jugendamts bei einer bestellten Vormundsc~aft2 - erreicht als in den Jahren zuvor. In diesem Beitrag werden einige, durchweg nicht in JAmt veröffentlichte Anfragen an das DIJuF ausschnittweise und zusammenfassend dargestellt, die sich mit dem Begriff des (gewöhnlichen} Aufenthalts im Kontext des § 87c Ab~ SG.6 VIII befassen. Ebenso sind im Jahr 2023 mehrere obergerichtliche Entscheidungen veröffentlicht worden, deren Anlass eine Beschwerde des (nur} nach Ansicht des Familiengerichts nach § 87c Abs. 3 SGB VIII örtlich zuständigen Jugendamts gewesen ist. Insoweit findet eine Auseinandersetzung mit der Entscheidung des OLG Saarbrücken vom 16.5.20233, der des OLG Hamm vom 31.7.20234 und der des KG vom 11.8.20235 statt.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2025/1
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