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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inHuber, Margit
TitelDiskriminierung erkennen und vor ihren Wirkungen schützen.
QuelleIn: Fachzeitschrift für die Pflege- und Adoptivkinderhilfe, 38 (2024) 3, S. 7-12Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1613-1460
SchlagwörterPädagogik; Kind; Schule; Diskriminierung; Grundgesetz; Pflegekind; Fallbeispiel; Gleichbehandlung; Prävention; Erwachsener
Abstract"Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Gesetzgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln." - Diesem Leitsatz folgt das Bundesverfassungsgericht [BVerfGE 98, 365 (385).] Geboten, legitim und gesellschaftlich weitgehend akzeptiert ist die Ungleichbehandlung bestimmter Personengruppen mit dem Ziel der Gleichstellung in Sachen Teilhabe, z. B. ermäßigte Fahr- oder Eintrittspreise für Kinder und Senior*innen. Diskriminierung (lateinisch discriminare: trennen, abgrenzen, unterscheiden) ist ein verbreitetes Interaktionsmuster auf der Basis von Unterscheidungen, die u. a. zur Erklärung der Ungleichbehandlung von Menschen herangezogen werden. Soziale Diskriminierung hat viele Gesichter und versteckt sich oft hinter Masken. Darum ist nicht immer auf den ersten Blick erkennbar, ob es sich um legitime, ungerechtfertigte oder gesetzlich verbotene Ungleichbehandlung handelt.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2025/1
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