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Autor/inn/enRademann, Jenny; Mateina, Fabian
TitelAus dem Projekt Umsetzungsbegleitung KJSG.
Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe.
QuelleIn: Forum Jugendhilfe, (2024) 1, S. 39-43Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0171-7669
SchlagwörterÜbergang; Eingliederungshilfe; Strukturwandel; Qualifikation; Arbeitsorganisation; Zuständigkeit; Verwaltung; Behinderter Mensch; Personal; Information
AbstractDas Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), das am 10. Juni 2021 in Kraft getreten ist, hat die Weichen für die Inklusive Lösung gestellt. Für die Umsetzung der Inklusiven Lösung werden neue Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder- und Jugendliche mit Behinderungen notwendig. Die geplante Zuständigkeitsverschiebung für junge Menschen mit (drohender) körperlicher oder geistiger Behinderung soll von der bisherigen Zuständigkeit des SGB IX hin zur Zuständigkeit des Trägers der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII erfolgen. Hierfür wird in § 10 Absatz 4 SGB VIII (KJSG) die Zuständigkeit entsprechend festgesetzt. Damit hat sodann das SGB VIII eine Vorrangstellung gegenüber dem SGB IX im Hinblick auf die Zuständigkeit für junge Menschen mit körperlicher und geistiger Behinderung. Bisher ist die öffentliche Jugendhilfe gem. § 35a SGB VIII lediglich Träger für die Eingliederungshilfe für junge Menschen mit (drohender) seelischer Behinderung.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2024/3
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