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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inKlaus, Sebastian
TitelJahresvisa für Ausbildungs- und Erwerbsmigration - keine Lösung.
QuelleIn: Zeitschrift für Ausländerrecht und Ausländerpolitik, 44 (2024) 1, S. 3-16Verfügbarkeit 
BeigabenAnmerkungen; Tabellen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0721-5746
SchlagwörterAufenthaltsrecht; Migration; Sozialrecht; Erwerbstätigkeit; Wirtschaft; Ausbildung; Europäische Union; Deutschland-BRD
AbstractMit Weisung vom 17.7.2023 sind die deutschen Auslandsvertretungen für Fälle der Ausbildungs- und Erwerbsmigration nach Kapitel 2 Abschnitt 3 und 4 des Aufenthaltsgesetzes angewiesen worden, nationale Visa grundsätzlich für die Dauer von einem Jahr auszustellen (sog. Jahresvisa); gleiches gilt für nachziehende Familienangehörige und deren nationale Visa. Die wesentliche Wirkrichtung dieser Maßnahme ist klar: Bürokratieentlastung zu Gunsten der überlasteten Ausländerbehörden.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2024/2
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