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Autor/inWeiß, Gabriele
TitelKants Gewissensbildung als Kultivierung der Freiheit.
QuelleIn: Pädagogische Rundschau, 78 (2024) 1, S. 35-48Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Zeitschriftenaufsatz
DOI10.3726/PR012024.0004
SchlagwörterErziehung; Pädagogik; Urteilsfähigkeit; Disziplin (Ordnung); Übung; Mensch; Freiheit; Gewissen; Gewissensbildung; Kant, Immanuel
AbstractÜber "Gewissensbildung" bei Immanuel Kant zu schreiben, bedarf einer besonderen Rechtfertigung, denn dieser Begriff findet sich bei Kant nicht - im Gegenteil, er konstatiert: Gewissen sei "nicht etwas Erwerbliches, und es giebt keine Pflicht, sich eines anzuschaffen; sondern jeder Mensch, als sittliches Wesen, hat ein solches ursprünglich in sich". Wenn jeder Mensch ein Gewissen hat, dann liegt dessen Bildung weder in einem selbst noch eines anderen Befugnis. Auch kann man Gewissensbildung bei Kant nicht so verstehen, dass dem vorhandenen Gewissen moralische Inhalte vermittelt werden oder dass es sensibilisiert im Sinne von "aufgeweckt" werden könne. "Die Pflicht ist hier nur sein Gewissen zu cultivieren". Die Kultivierung des Gewissens meint Gewissensbildung und soll den Fokus bilden, um einen zentralen Punkt der Kantischen Pädagogik zu beleuchten. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2024/2
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