Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Baving, Lioba; Späth, Karl |
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Titel | Seelische Behinderung - wer hilft? Aufgabenverteilung und Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jugendpsychiatrie bei der Feststellung einer seelischen Behinderung nach Paragraph 35a KJHG. |
Quelle | In: Sozialmagazin, 30 (2005) 5, S. 30-37 |
Beigaben | Literaturangaben |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0340-8469 |
Schlagwörter | Psychische Gesundheit; Psychische Störung; Jugend; Partizipation; Psychiatrie; Behinderung; Jugendhilfe; Kinder- und Jugendhilfegesetz; Fallbeispiel; Kooperation; Jugendlicher |
Abstract | Seit der Verabschiedung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes gehören Kinder und Jugendliche mit einer seelischen oder einer drohenden seelischen Behinderung in die Zuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe. Deren Ansprüche auf Eingliederungshilfe sind im Paragraph 35a geregelt. Für die betroffenen jungen Menschen ist dies vorteilhaft, weil sie an dem vielfältigen und differnzierten Leistungsangebot der Jugendhilfe partizipieren können und ihre Integrationschancen dadurch verbessert werden. Für die Fachkräfte in der Jugendhilfe sind mit der Zuständigkeit für diese Personengruppen zusätzliche fachliche Anforderungen verbunden. |
Erfasst von | Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin |
Update | 2024/2 |