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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inLob-Hüdepohl, Andreas
TitelKünstliche Intelligenz in der Kinder- und Jugendhilfe - ethische Grundsätze des Deutschen Ethikrates.
QuelleIn: Jugendhilfe, 61 (2023) 5, S. 383-388Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5940
SchlagwörterKünstliche Intelligenz; Ethik; Jugendhilfe; Beratungsgremium
AbstractMitten in die Aufregungen um die textgenerierende KI ChatGPT veröffentlichte der Deutsche Ethikrat im März 2023 seine Stellungnahme "Mensch und Maschine - Herausforderungen durch künstliche Intelligenz" (DER 2023). Die zeitliche Koinzidenz war zufällig. Denn mit dieser Stellungnahme kam der Ethikrat einem Auftrag nach, den das Präsidium des damaligen Deutschen Bundestages 2020 erteilte und den der Rat nach knapp dreijähriger intensiver Anhörungs- und Beratungsarbeit abschloss. Auftragsgemäß entwickelte der Rat zunächst anthropologische und ethische Orientierungen zur Mensch­ Maschine-Relation im Bereich der Künstlichen Intelligenz, die sehr grundsätzlich gehalten sind. Gleichwohl kam er schnell zur Erkenntnis, dass sich die Ambivalenzen, die mit der Entwicklung und dem Einsatz von KI verbunden sind, eigentlich nur in konkreten Einzelbereichen ihres Einsatzes ansichtig machen lassen. Deshalb untersucht die Stellungnahme auch vier ausgewählte Einsatzgebiete: Medizin, schulische Bildung, öffentliche Kommunikation und Meinungsbildung sowie öffentliche Verwaltung. Im letztgenannten Anwendungsbereich konzentriert sich der Rat neben der Bewährungshilfe auch auf einen hochsensiblen Bereich der Kinder- und Jugendhilfe: auf den Einsatz von Automatischen Entscheidungssystemen (ADM-Systeme) bei der Ermittlung von Kindeswohlgefährdung (Kap. 8.2). Für die ethische Beurteilung von KI im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist es lohnend, die argumentative Grundfigur des Ethikrates als Anregung zum Weiterdenken knapp zu skizzieren.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2024/1
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