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Institution | Deutschland / Bundesministerium für Arbeit und Soziales; Deutschland / Deutscher Bundestag / AfD-Fraktion |
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Titel | Teilhabechancengesetz - Eingliederung von Langzeitarbeitslosen (§ 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) und Teilhabe am Arbeitsmarkt (§ 16i des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch). Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten und der Fraktion der AfD (Drucksache 20/3043). |
Quelle | Berlin: Deutscher Bundestag (2022), 34 S.
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Reihe | Drucksache / Deutscher Bundestag. Dr. 20/3302 v. 05.09.2022 |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; Monografie |
Schlagwörter | Erfolgskontrolle; Sozialgesetzbuch; Lohnkostenzuschuss; Arbeitslosengeld; Arbeitsloser; Arbeitsmarktpolitik; Schwer vermittelbarer Arbeitsloser; Beschäftigungsförderung; Weiterbildungsförderung; Teilnehmerstruktur; Wirkungsforschung; Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung; Langzeitarbeitsloser; Deutschland |
Abstract | Mit dem Teilhabechancengesetz wurden zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente 'Eingliederung von Langzeitarbeitslosen' sowie 'Teilhabe am Arbeitsmarkt' eingeführt. Beide Instrumente richten sich gleichermaßen an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung und damit auf ein Leben jenseits staatlicher Transferzahlungen habe. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, durch staatliche Lohnsubventionierungen bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in sozialversicherungspflichtige Jobs zu bringen. Gegenstand der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion ist der bisherige Stand der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes. In ihrer Antwort gibt die Bundesregierung einen Überblick über die Eintritte von Teilnehmenden in ausgewählte Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik für die Jahre 2019 bis 2022, differenziert nach Arbeitslosigkeitsdauer, demografischen Merkmalen und Wirtschaftszweigen. Weiterhin geht es um den Verbleib von Teilnehmenden nach Maßnahmenende. (IAB). Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2019-2020. |
Erfasst von | Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg |
Update | 2023/1 |