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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG - BGBI. I, 1444), das am 10.06.2021 in Kraft getreten ist und Änderungen von SGB VIII, BGB, FamFG und weiterer Gesetze vorsieht, erstreckt sich auf fünf Themen- bzw. Regelungsbereiche: die Verbesserung des Kinder- und Jugendschutzes, die Stärkung von Kindern und Jugendlichen in außerfamilialer Unterbringung, Hilfen aus einer Hand für Kinder mit und ohne Behinderungen, mehr Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familien (BT-Drucks. 19/26107, 42 ff.). Vor dem Hintergrund insbesondere der letztgenannten Zielsetzung wurde auch der Bereich der Hilfeplanung im SGB VIII durch das KJSG überarbeitet, erweitert und fortentwickelt. Hiervon verspricht sich der Gesetzgeber u.a. eine bessere Anwendbarkeit und Umsetzbarkelt der Hilfeplanung in der Praxis (BTDrucks. 19/26107, 55). Mit diesem Beitrag sollen die Änderungen in der Hilfeplanung, insbesondere im Hinblick auf das Aufstellen und die inhaltlichen Erweiterungen des Hilfeplans sowie die neue Pflicht zur Vorlage des Hilfeplans in familiengerichtlichen Verfahren dargestellt und bewertet werden.
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Standortunabhängige Dienste
0022-5940
Koppenfels-Spies, Katharina von: Was ist neu in der Hilfeplanung (§§ 36 ff. SGB VIII u.a.)? 2021.
3369267
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