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Autor/inPuneßen, Anja
TitelE-Zigarette und E-Shisha.
Was beinhaltet die neue Regelung in § 10 JuSchG?
QuelleIn: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 61 (2016) 4, S. 163Infoseite zur Zeitschrift
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1865-9330
SchlagwörterJugendschutzgesetz; Nikotin; Rauchen
AbstractSeit dem 1. April 2016 gilt für Kinder und Jugendliche ein Verbot von E-Zigaretten und E-Shishas. Mit dieser Neuregelung im § 10 Jugendschutzgesetz (JuSchG) hat der Gesetzgeber das bereits bestehende Verbot "herkömmliche" Tabakwarenerzeugnisse an Kinder und Jugendliche abzugeben bzw. den Konsum zu gestatten, deutlich erweitert. Das Konsum- und Abgabeverbot erstreckt sich nun auch auf E-Zigaretten und E-Shishas und zwar selbst dann, wenn diese kein Nikotin enthalten.
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2017/1
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