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Autor/inPuneßen, Anja
TitelWas bedeutet 'Öffentlichkeit' im Jugendschutzgesetz?
QuelleIn: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 61 (2016) 3, S. 118Infoseite zur Zeitschrift
PDF als Volltext kostenfreie Datei  Link als defekt meldenVerfügbarkeit 
Zusatzinformationhttp://www.bag-jugendschutz.de/recht_jugendschutzfrage.html#frage2
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1865-9330
SchlagwörterJugendschutzgesetz; Öffentlichkeit
AbstractDie Jugendschutzfrage: Das Jugendschutzgesetz regelt den Schutz von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Es erstreckt sich jedoch nicht auf den Privatbereich. Es stellt sich daher die Frage, wann liegt Öffentlichkeit im Sinne des Jugendschutzgesetzes vor?
Erfasst vonBundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz, Berlin
Update2016/4
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