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Autor/inCieslik, Peter Paul
TitelDie Wahl des Schulleiters durch die Schulkonferenz.
QuelleIn: Schulrecht, 10 (2006) 7/8, S. 74-75Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1434-4181
SchlagwörterSchulgesetz; Schulkonferenz; Schulleiter; Wahl; Gutachten; Kritik; Nordrhein-Westfalen
AbstractIn dem seit August 2005 in Nordrhein-Westfalen geltenden neuen Schulgesetz ist auch das Verfahren zur Besetzung von Schulleitungsstellen geregelt. Danach legte die Schulaufsichtsbehörde durch dienstliche Beurteilungen den Kreis der wählbaren Bewerberinnen und Bewerber fest. ... Im März 2006 wurde von der Landesregierung einen Regierungsentwurf für ein zweites Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für Nordrhein-Westfalen vorgelegt Die neue Regelung sieht vor, dass künftig die Schulleiterinnen und Schulleiter von der Schulkonferenz aus einer Liste gewählt werden sollen, die von der Oberen Schulaufsichtsbehörde erstellt ist. Da vom nordrhein-westfälischen Lehrerverband rechtliche Bedenken zu der neuen Regelung geäußert wurden, wurde ein rechtswissenschaftliches Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten wird hier dokumentiert. (DIPF/Mar.)).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2007/3
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