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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inHubert, Harry
Titel100 Jahre Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen.
Zur Gründung des Frankfurter Jugendgerichtes im Jahre 1908.
QuelleIn: Jugendhilfe, 46 (2008) 1, S. 38-44Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0022-5940
SchlagwörterRechtsprechung; Jugendgericht; Jugendgerichtshilfe; Jugendlicher
AbstractDas Jugendstrafrecht stellt ein Sonderstrafrecht für junge mit dem Gesetz in Konflikt geratene Menschen dar, die sich zum Zeitpunkt der Tatbegehung in dem kritischen Übergangsstadium zwischen Kindheit und Erwachsenenalter bewegen. Der Gedanke, jugendliche Straftäter anders zu behandeln als erwachsene, ihren Entwicklungsstand angemessen zu berücksichtigen und erzieherisch auf sie einzuwirken, reicht zwar bis ins Mittelalter zurück, er konstituierte sich in Deutschland aber erst durch das 1923 in Kraft getretene Jugendgerichtsgesetz (JGG). Gleichwohl waren bereits 1908 die ersten Jugendgerichte entstanden und 1912 das erste Jugendgefängnis in Wittlich an der Mosel eingerichtet worden. Und obwohl das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz (RJWG) erst 1924 rechtswirksam wurde, waren bereits ab 1910 die ersten Jugendämter gegründet worden. Der Autor, langjähriger Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes der Stadt Frankfurt/M. und seit vielen Jahren mit dem Thema der Jugendstrafrechtspflege befasst, beleuchtet in seinem Beitrag die Gründungsphase des Frankfurter Jugendgerichts, welches seinerzeit für viele weitere neu geschaffenen Einrichtungen dieser Art Modell gestanden hatte.
Erfasst vonComenius-Institut, Münster
Update2008/4
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