Literaturnachweis - Detailanzeige
Titel | Kooperation und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum. Beschluss der Bundearbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter. |
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Quelle | In: Jugendhilfe, 45 (2007) 1, S. 39-44Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0022-5940 |
Schlagwörter | Sozialraum; Kindertagesstätte; Kooperation; Netzwerk |
Abstract | Seit Inkrafttreten der Novelle des Achten Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfe) umfasst der gesetzliche Auftrag der Kindertageseinrichtungen neben der Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern auch die Vernetzung und das Zusammenwirken der Kindertageseinrichtungen mit anderen kind- und familien- bezogenen Diensten, Einrichtungen, Personen, Institutionen und Organisationen im Sozialraum. Die Arbeitshilfe "Kooperation und Vernetzung von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum" nimmt darauf Bezug und gibt Impulse für die Umsetzung des Zusammenarbeitsgebots. Sie ist in erster Linie für die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) konzipiert, wendet sich aber auch an Verbände, Träger, Einrichtungen und Dienste der Jugendhilfe, die im Bereich der Kindertagesbetreuung und der Förderung der familiären Erziehung tätig sind. Ziel ist es, die Diskussion über die Kooperations- und Vernetzungsverpflichtung von Kindertageseinrichtungen im Sozialraum anzuregen, Kooperations- und Vernetzungsbedingungen und -möglichkeiten aufzuzeigen und die Verständigung über Kooperationsziele und Vernetzungsaufgaben zu fördern. Die Handreichung wurde von einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter unter Federführung des Landesjugendamtes Brandenburg erarbeitet und auf der 101. Arbeitstagung der Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter vom 8. -10. November 2006 in Kiel beschlossen. |
Erfasst von | Comenius-Institut, Münster |
Update | 2007/3 |