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Autor/inBettenworth, Vera
TitelErsehnte Erlöse.
QuelleIn: DUZ : Magazin für Wissenschaft und Gesellschaft, 57 (2001) 21, S. 13Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterErfindung; Einnahmen; Patentrecht; Patentwesen; Internationaler Vergleich; Verwertung; Wissenschaftler; Großbritannien; Schweiz; USA
AbstractIn der Schweiz gehören Erfindungen generell dem Arbeitgeber. Das die eidgenössischen Wissenschaftler trotzdem nicht leer ausgehen, ist durch die so genannte Dreiteilungsregel sichergestellt: Ein Drittel der Erlöse geht an den oder die Erfinder, ein weiteres Drittel an seine Fakultät und das letzte Drittel an die Hochschule. Die trägt dafür die Kosten für Patentanmeldung und Patentschutz. Um rechtliche Belange zu klären, haben die meisten Hochschulen spezielle Service-Stellen für ihre Wissenschaftler geschaffen - etwa die "ETH Transfer" oder "Research and Consultancy Division" der Universität Cardiff. Die Rechte an den Erfindungen habe aber auch in England der Arbeitgeber, also die Universität. Auch in den USA, dem Mekka der modernen Wissenschaft, ist es Usus, dass die Universitäten an Einnahmen aus Erfindungen beteiligt werden. Jeder Angestellte hat die Möglichkeit, seine Konditionen auszuhandeln. (HoF/Text auzugsweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2003_(CD)
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