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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Autor/inSteike, Jörn
TitelAkteneinsicht bei der Prüfungsanfechtung.
QuelleIn: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, (2001) 8, S. 868-872Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben 68
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0721-880X
SchlagwörterPrüfungsordnung; Prüfungsrecht; Leistungsbeurteilung; Rechtsanspruch; Deutschland
AbstractSeit den Entscheidungen des BVerfG vom 17. 4. 1991 zur gerichtlichen Kontrolle von berufsbezogenen Prüfungen und der sich hieran anschließenden Rechtsprechung des BVerwG zum Grundrechtsschutz bei berufsbezogenen Prüfungen stellt sich verstärkt die Frage der Einsichtnahme in die Prüfungsakten. Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass das BVerwG dem Prüfungsteilnehmer nicht nur das Recht gibt, auf vermeintliche Korrekturfehler wirkungsvoll hinzuweisen, sondern ihm die Pflicht auferlegt, die Einwände konkret und nachvollziehbar zu begründen. ... Das Akteneinsichtsrecht ist durch § 29 VwVfG und die entsprechenden Normen der Länderverwaltungsverfahrensgesetze geregelt, wobei die Länderverwaltungsverfahrensgesetze zum Teil abweichende Regelungen enthalten. In einzelnen schul- und hochschulrechtlichen Regelungen ist die Akteneinsicht gesondert normiert. Diese Normen gelten vorrangig. ( DIPF/Orig. )
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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