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Autor/inWabnitz, Reinhard J.
TitelJugendhilfe, Schule und sog. "ungedeckte Schulkosten".
QuelleIn: Zentralblatt für Jugendrecht, 88 (2001) 7, S. 253-256Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0176-6449; 0342-345X
SchlagwörterPrivatschule; Privatschulrecht; Finanzierung; Kosten; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; Deutschland; Rheinland-Pfalz
Abstract"In einzelnen Bundesländern - in Rheinland-Pfalz seit vielen Jahren - ist lebhaft umstritten, wer für die Finanzierung der nach dem jeweiligen Privatschulgesetz nicht gedeckten Kosten von Privatschulen, die mit Einrichtungen der Jugendhilfe verbunden sind, zuständig ist: die Kinder- und Jugendhilfe oder die Schulverwaltung. ... Die Schiedsstelle nach § 78 g SGB VIII für das Land Rheinland-Pfalz hat nunmehr in einem einstimmigen Beschluss vom 31. Januar 2001 nachhaltig unterstrichen, dass die Übernahme der in Rede stehenden Kosten grundsätzlich Sache der Schulverwaltung sei. Zugleich hat sie jedoch festgestellt, dass der öffentliche Träger der Jugendhilfe aus Gründen des Vertrauensschutzes ( noch) für einen Übergangszeitraum verpflichtet sei, mit dem Träger der Schule (für Erziehungshilfe) eine Vereinbarung über die sog. 'ungedeckten Schulkosten' zu treffen." Die Einzelheiten der Problematik werden am o.g. Beschluss der Schiedsstelle detailliert erläutert. (DIPF/St.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2002_(CD)
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