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Autor/inReichmayr, Michael
TitelNeue gesetzliche Grundlagen für das Hochschulwesen Sloweniens.
QuelleIn: Ost-Dokumentation. Bildungs- und Wissenschaftspolitik, 9 (1995) 1, S. 49-52Verfügbarkeit 
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
SchlagwörterFinanzierung; Hochschulausbildung; Hochschulgesetz; Statistik; Hochschule; Hochschulwesen; Zulassungsverfahren; Slowenien
AbstractNach einem historischen Rückblick auf die Hochschulbildung seit 1919 folgt die Beschreibung des Hochschulgesetzes vom Jahre 1993. Es gibt künftig 4 Arten von Hochschuleinrichtungen: Universitäten, Fakultäten, Kunstakademien und Fachhochschulen. Ein Universitätstudium dauert 4-6 Jahre, ein Fachhochschulstudium 3-4 Jahre. Zulassungsvoraussetzung für ein Hochschulstudium ist das Abitur. Der Numerus clausus bleibt erhalten. Das Regelstudium an staatlichen Hochschulen bleibt kostenlos. Der neugeschaffene Beirat für das Hochschulwesen ist ein staatliches Akkreditierungsorgan. Im Studienjahr 1994/95 waren insgesamt 42.961 Studenten zum Studium zugelassen, davon 55% Frauen. Der Anteil der Studierenden an der Gesamtbevölkerung beträgt 4,5%, der Anteil der Hochschulabsolventen an der Gesamtbevölkerung stieg von 2% im Jahre 1971 auf 4,4% im Jahre 1991. (DIPF/v.K.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update1997_(CD)
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