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Autor/inZitelmann, Maud
TitelKindeswohl und Kindeswille im Spannungsfeld von Recht und Pädagogik.
Gefälligkeitsübersetzung: Children's well-being and children's will in the field of tension between law and pedagogics.
QuelleMünster: Votum Verl. (2001), 431 S.Verfügbarkeit 
Zugl. Frankfurt/Main, Univ., Diss.
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monografie
ISBN3-933158-78-8
SchlagwörterPädagogik; Erziehungswissenschaft; Angst; Autonomie; Psychologie; Selbstbewusstsein; Kindeswohl; Kinderschutz; Recht; Familienrecht; Interessenvertretung; Berufsbild; Wissenschaft; Hochschulschrift; Interdisziplinarität; Gericht (Justiz)
Abstract"Die vorliegende Untersuchung hat zum Ziel, die theoretischen Grundlagen der zur Diskussion stehenden Vertretungskonzepte kritisch zu überprüfen bzw. zu entwickeln, sowie die Möglichkeiten und Grenzen ihrer Umsetzung in der Praxis zu sondieren. Zu diesem Zweck soll nicht nur Fachliteratur des Inlandes, sondern auch des Auslandes herangezogen werden, wo verschiedene Konzepte einer Interessenvertretung für Kinder seit Jahrzehnten erprobt und wissenschaftlich begleitet worden sind. Ein Schwerpunkt liegt also bei der erziehungswissenschaftlichen Untersuchung eines neuen Berufsbildes, das die Integration spezifischer rechtlicher, psychologischer und sozialpädagogischer Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt. Zugleich geht es darum, die Frage nach dem Wohl und Willen der Kinder im erziehungswissenschaftlichen Kontext - als Variante der pädagogischen Grundfrage: 'Was will denn eigentlich die ältere Generation mit der jüngeren?' - im Spiegel familienrechtlicher Theoriebildung und Praxis zu untersuchen und zu reflektieren. Problem und Herausforderung dieses Vorhabens ist, dass das Familienrecht bislang kein Gegenstand systematischer erziehungswissenschaftlicher Forschung und Reflexion ist. Anders als etwa zwischen der Familienrechtwissenschaft und der Psychologie kann von einem Dialog zwischen der Disziplin der Familienrechtwissenschaft und den Erziehungswissenschaften kaum die Rede sein, obgleich sie sich mit ähnlichen und teils identischen Themen befassen. Die Gründe wären einer näheren Untersuchung wert. Indes, eine der 'reflexion engagee' sich verpflichtende Wissenschaft, die 'unser Wissen über und unser Verständnis für Voraussetzungen, Abläufe und Wirkungen von Erziehungsprozessen' vermehren und 'dieses Wissen zum Wohle einzelner Menschen und der Gesellschaft' nutzen will, kommt nicht umhin, auch das Familienrecht in ihre Untersuchungen einzubeziehen, und seine paradigmatischen und theoretischen Prämissen wie auch seine praktischen Auswirkungen auf die Erziehungswirklichkeit zur Kenntnis zu nehmen und einer kritischen Revision zu unterziehen. Die vorliegende Arbeit nähert sich dieser Aufgabe in einer Zusammenschau pädagogischen, soziologischen, psychologischen und rechtlichen Fachwissens, die herangezogen, miteinander in Bezug gesetzt und diskutiert werden. Unübersehbar spiegelt sich hier auf wissenschaftlicher Ebene das interdisziplinäre Anforderungsprofil der Verfahrenspflegschaft wieder, die diese Rezeption und Integration allerdings unter den erschwerten Bedingungen der Praxis verlangt. Hier wie dort gilt, dass ein solcher Zugriff auf die Wissensbestände anderer Disziplinen unter dem Vorbehalt der Korrektur und Ergänzung durch deren VertreterInnen steht." (Textauszug).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2004_(CD)
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