Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Adam, David |
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Titel | Kinderschutz. Ursachen, Formen und Folgen von Kindsmisshandlungen. Grundhaltung, Methodik und Massnahmen in der professionellen Kinderschutzarbeit. Gefälligkeitsübersetzung: Protection of children in public : causes, forms and consequences of maltreatment of children; basic attitude, methodology and measures in professional work relating to the protection of children in public. |
Quelle | Bern: Ed. Soziothek (2001), 116 S. Zugl. Diplomarb. |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Monografie |
ISBN | 3-905596-66-0 |
Schlagwörter | Emotionalität; Vertrauen; Kindeswohl; Kinderschutz; Familienrecht; Eltern; Methodik; Misshandlung; Sexueller Missbrauch; Alltag; Gefährdung; Hilfeleistung; Konsequenz; Kooperation; Maßnahme; Ursache; Jugendamt |
Abstract | "Auf Jugendämtern und polyvalenten Sozialdiensten wird der Berufsalltag mitbestimmt von schwierigen familiären Situationen, bei denen die Grenze zur Gefährdung des Kindeswohls erreicht oder überschritten worden ist. Es gehört zum gesetzlichen Auftrag der Sozialarbeit, bei Gefährdungen die häufig sehr komplexe und mit viel Emotionen verbundene Situation im breiten Kontext abzuklären. Die zentralen Fragen der in drei Teile gegliederten Diplomarbeit lauten: Was gibt es für Formen von Kindesmisshandlung und was sind die Folgen davon? Was für Motive können zu Kindesmisshandlungen führen? Was sind wichtige Aufgaben des Kindesrechts? Welches sind die zivilrechtlichen Kindesschutzmassnahmen? Wer ordnet sie an, vollzieht sie und hebt sie auf? Was sind die wichtigsten Voraussetzungen zur Herstellung und Gestaltung eines erfolgreichen Hilfeprozesses mit Betroffenen? Was sind dabei häufige Probleme? Wie zentral ist in der professionellen Kinderschutzarbeit die Koordination unter Fachstellen? Was sind die Bedingungen einer erfolgreichen Kooperation? Bei Kindesmisshandlungen wird unterschieden zwischen Vernachlässigung, psychischen Formen, körperlicher Misshandlung und sexuellem Missbrauch. Die Motive können biographischer, familiärer, wirtschaftlicher und kultureller Natur sein. Der rechtliche Schutz des Kindes ist zur Hauptsache im Zivilgesetzbuch geregelt und seine Anwendung vormundschaftlichen Organen vertraut. Rechtliche Schritte sind nur angebracht, wenn sie zum Wohl des Kindes unbedingt notwendig sind. Kindesmisshandlung ist Ausdruck von Beziehungsstörungen und -defiziten innerhalb der Familie. Die Herstellung einer tragfähigen Beziehung zwischen Helfenden und der Familie ist der Kern jeder Hilfe. Dabei ist entscheidend, ob den Sozialarbeitern der Zugang zu den oft voller Widerstände und Misstrauen steckenden Eltern gelingt. Mit dem Thema Kinderschutz werden viele Berufe konfrontiert. Dabei ist angesichts der Komplexität keine Profession fähig, alleine geeignete Mittel einzusetzen. Wirksamer Kinderschutz ist ohne Kooperation nicht machbar. Voraussetzungen dazu sind der gegenseitige Respekt und die Einigung über ein gemeinsames Konzept. Zwei elementare Erkenntnisse für die Sozialarbeit sind: 1. Bei den Erstkontakten wird der Grundstock zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit den Eltern gelegt. Sozialarbeiter müssen den Zugang zur Familie bewusst als Schlüsselszene wahrnehmen, angehen und reflektieren. 2. Die Zusammenarbeit mit Betroffenen leidet noch zu häufig unter der mangelnden Kooperation und der Konkurrenz zwischen Fachstellen. Es ist wichtig, dass sich die beteiligten Institutionen unter Fallführung des Jugendamtes oder Sozialdienstes möglichst vor dem Ausbruch einer akuten Krise auf die jeweiligen Zuständigkeiten und auf eine von allen getragene Vorgehensweise einigen." (Autorenreferat). |
Erfasst von | GESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim |
Update | 2003_(CD) |