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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Gliederung: 1. Allgemeine Bestimmungen. - 2. Studium und Lehre (u. a. Studienreform, Koordinierung der Ordnungen von Studium und Prüfungen, Studiengänge, Studienordnungen, Lehrangebot, Studienberatung, Prüfungen, Prüfungsordnungen, Weiterbildendes Studium, Weiterbildung des Personals). - 3. Verleihung von Hochschulgraden (u. a. Promotion, Habilitation, Führung ausländischer Grade, Entzug von Graden). - 4. Forschung (u. a. Forschung mit Mitteln Dritter, Entwicklungsvorhaben). - 5. Studenten (Immatrikulation, Exmatrikulation, Rechte der Studenten, Besondere Studienförderung, Hochschulwechsel). - 6. Wissenschaftliches und künstlerisches Personal (Hochschullehrer, Aufgaben der Professoren, Berufungsverfahren, Hochschuldozenten, Gastprofessoren und Gastdozenten, Lehrverpflichtungen, Wissenschaftliche und künstlerische Oberassistenten, Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter). - 7. Besondere Maßnahmen zur Erneuerung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (u. a. Überprüfung der Eignung und der fachlichen Qualifikation, Personalkommission der Hochschulen). - 8. Besondere Maßnahmen zur Erneuerung von wissenschaftlichen Einrichtungen (u. a. Abgewickelte Teileinrichtungen, Errichtung neuer Fachbereiche). - 9. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. - 10. Selbstverwaltung und Staatsverwaltung. - 11. Mitgliedschaft und Mitwirkung an der Selbstverwaltung. - 12. Zentrale Organe der Hochschule (u. a. Konzil, Senat, Rektorat, Prorektoren). - 13. Fachbereiche und Fakultäten. - 14. Medizinische Universitätseinrichtungen und Medizinische Akademien. - 15. Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten der Hochschule. - 16. Errichtung und Anerkennung von Hochschulen. - 17. Übergangsbestimmungen. (PHF/übern.).
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Standortunabhängige Dienste
0940-3914
Gesetz zur Erneuerung der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (Hochschulerneuerungsgesetz - HEG LSA). Vom 31. Juli 1991. 1991.
2696342
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