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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionSachsen-Anhalt. Landtag
TitelGesetz zur Erneuerung der Hochschulen des Landes Sachsen-Anhalt (Hochschulerneuerungsgesetz - HEG LSA). Vom 31. Juli 1991.
QuelleIn: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Sachsen-Anhalt, 2 (1991) 19, S. 198-222Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0940-3914
SchlagwörterForschung; Lehre; Studium; Hochschulgesetz; Hochschulinstitut; Hochschulleitung; Hochschulorganisation; Hochschulreform; Hochschulverwaltung; Hochschulpersonal; Hochschulprüfung; Akademischer Grad; Hochschule; Amtliche Druckschrift; Student; Sachsen-Anhalt
AbstractGliederung: 1. Allgemeine Bestimmungen. - 2. Studium und Lehre (u. a. Studienreform, Koordinierung der Ordnungen von Studium und Prüfungen, Studiengänge, Studienordnungen, Lehrangebot, Studienberatung, Prüfungen, Prüfungsordnungen, Weiterbildendes Studium, Weiterbildung des Personals). - 3. Verleihung von Hochschulgraden (u. a. Promotion, Habilitation, Führung ausländischer Grade, Entzug von Graden). - 4. Forschung (u. a. Forschung mit Mitteln Dritter, Entwicklungsvorhaben). - 5. Studenten (Immatrikulation, Exmatrikulation, Rechte der Studenten, Besondere Studienförderung, Hochschulwechsel). - 6. Wissenschaftliches und künstlerisches Personal (Hochschullehrer, Aufgaben der Professoren, Berufungsverfahren, Hochschuldozenten, Gastprofessoren und Gastdozenten, Lehrverpflichtungen, Wissenschaftliche und künstlerische Oberassistenten, Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiter). - 7. Besondere Maßnahmen zur Erneuerung des wissenschaftlichen und künstlerischen Personals (u. a. Überprüfung der Eignung und der fachlichen Qualifikation, Personalkommission der Hochschulen). - 8. Besondere Maßnahmen zur Erneuerung von wissenschaftlichen Einrichtungen (u. a. Abgewickelte Teileinrichtungen, Errichtung neuer Fachbereiche). - 9. Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses. - 10. Selbstverwaltung und Staatsverwaltung. - 11. Mitgliedschaft und Mitwirkung an der Selbstverwaltung. - 12. Zentrale Organe der Hochschule (u. a. Konzil, Senat, Rektorat, Prorektoren). - 13. Fachbereiche und Fakultäten. - 14. Medizinische Universitätseinrichtungen und Medizinische Akademien. - 15. Zentrale wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten der Hochschule. - 16. Errichtung und Anerkennung von Hochschulen. - 17. Übergangsbestimmungen. (PHF/übern.).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update1997_(CD)
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