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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
"Die Förderung der freien Jugendhilfe ist Konsequenz des Subsidiaritätsprinzips, wonach freien Trägern hilfreicher Beistand zu leisten ist (aktive Subsidiarität als Voraussetzung der passiven Subsidiarität, also des Nachrangs). Diese grundsätzliche Verpflichtung spricht § 4 Abs. 3 SGB VIII aus. Für die Jugendarbeit enthält § 12 SGB VIII eine spezielle Förderungspflicht, wobei aber auf § 74 SGB VIII verwiesen wird." Abschnitt A des Aufsatzes behandelt die Förderung des freien Trägers gem. § 74 SGB VIII. Der erste Teil befasst sich mit der Erstförderung, und hier speziell mit der Pflicht zur Förderung dem Grunde nach sowie mit der Art und Höhe der Förderung nach Ermessen. Im zweiten Teil steht die Weiterförderung der Arbeit freier Träger im Mittelpunkt mit Blick auf Zusicherung, Vertrag und Gesetz. Abschnitt B befasst sich mit Leistungs- und Zuwendungsverträgen unter folgender Fragestellung: 1) Zuwendung durch Bescheid oder Vertrag? 2) Leistungsvertrag oder Zuwendungsvertrag? Der Anhang enthält die Muster der genannten Verträge. (DIPF/ St.)
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voraus. Die Bestellung ist kostenpflichtig. Publikationen in Buchform erzeugen einen Link auf die ISBN-Suchseite der Wikipedia. Von dort aus haben
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Standortunabhängige Dienste
0176-6449; 0342-345X
Kunkel, Peter-Christian: Rechtsfragen der Finanzierung freier Träger. 2000.
2668051
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