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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
TitelJugendhilfe für minderjährige Asylbewerber.
QuelleIn: Die öffentliche Verwaltung, 53 (2000) 5, S. 204-206Verfügbarkeit 
Sprachedeutsch; deutsche Zusammenfassung
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0029-859X
SchlagwörterAsyl Suchender; Rechtsprechung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; Jugendlicher; Deutschland
AbstractDie Regelungen des AsylVfG und des AsylbLG schließen die Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige Asylbegehrende nicht aus. Minderjährige Asylbegehrende begründen jedenfalls nach Ablauf von 6 Monaten einen gewöhnlichen Aufenthalt i.S.v. Art 1 des Haager Minderjährigenschutzabkommens. Ein Kostenerstattungsanspruch des örtlichen Trägers der Jugendhilfe gegen den vom Bundesverwaltungsamt bestimmten überörtlichen Träger setzt im Fall der Inobhutnahme eine unverzügliche Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichts voraus; die Frist hierfür beträgt auch bei unbegleitet reisenden Kindern und Jugendlichen regelmäßig nur wenige Tage. Bei Gewährung von Hilfe zur Erziehung steht das Fehlen eines schriftlichen Hilfeplans dem Erstattungsanspruch nicht entgegen, wenn die Notwendigkeit und Geeignetheit der Hilfe auch ohne einen solchen festgestellt werden kann. BVerG, Urt. v. 24.6.1999 - 5 C 24.98 (DIPF/Orig.)
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2001_(CD)
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