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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
Sonst. PersonenDreier, Horst (Hrsg.); Wenz, Edgar Michael (gefeierte Person)
TitelRechtssoziologie am Ende des 20. Jahrhunderts.
Gedächtnissymposion für Edgar Michael Wenz.
Gefälligkeitsübersetzung: Sociology of law at the end of the 20th century : memorial symposium in honor of Edgar Michael Wenz.
QuelleTübingen: Mohr Siebeck (2000), VIII, 349 S.Verfügbarkeit 
BeigabenTabellen
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monografie
ISBN3-16-147352-3
SchlagwörterFamilienrecht; Kriminalsoziologie; Staat; Wiedervereinigung (Deutschland); Zivilrecht; Berufsbildung; Jurist; Studium; Forschungsstand; Rechtssoziologie; Rechtswissenschaft; Festschrift; Konferenzschrift; Öffentliche Verwaltung; Europäische Union; Deutschland
Abstract"Einer kompakten Themenumschreibung gemäß sind es zwei große Bereiche, die den Gegenstand der Rechtssoziologie bilden. Zum einen geht es um die Erkundung und Analyse derjenigen Vorgänge, die zur Entstehung von Recht führen und um die Frage, welche Faktoren dabei dominant sind ('genetische' Rechtssoziologie). Zum anderen ist Gegenstand der Untersuchung, auf welche Weise das Recht seinerseits auf die Gesellschaft ein- und zurückwirkt, warum es befolgt, wie und von wem es angewandt und durchgesetzt wird und welche Faktoren sich hierbei für die Wirksamkeit des Rechts als wesentlich identifizieren lassen ('funktionale' oder 'operationale' Rechtssoziologie). Die Rechtssoziologie fragt also nicht - wie die Rechtsgeschichte - nach dem Inhalt des Rechts vergangener Zeiten und auch nicht - wie die Rechtsphilosophie - nach dem richtigen oder gerechten Recht. Die Rechtssoziologie will vielmehr in prinzipiell wertungsabstinenter Weise die Entstehungs- und Wirkungsbedingungen des Rechts und damit im Kern die vielfältigen Wechselwirkungen und Rückkoppelungseffekte zwischen Recht und Gesellschaft erkunden. Damit reflektiert sie, daß das Recht zugleich Ausdruck und Instrument, Produkt wie Faktor (und zuweilen möglicherweise gar Motor) der gesellschaftlichen Entwicklung ist." (Textauszug). Inhaltsverzeichnis: Wolfgang Schluchter: Rechtssoziologie als empirische Geltungstheorie (8-30); Erhard Blankenburg: Vom Nutzen der empirischen Rechtssoziologie (31-38); Klaus F. Röhl: Zur Bedeutung der Rechtssoziologie für das Zivilrecht (39-85); Doris Lucke: Rechtssoziologie, Familiensoziologie und Familienrecht. Eine Fallstudie am Beispiel einer Jahrhundertreform (86-114); Michael Bock: Kriminalsoziologie in Deutschland. Ein Resümee am Ende de s Jahrhunderts (115-136); Brun-Otto Bryde: Juristensoziologie (137-155); Helmuth Schulze-Fielitz: Gesetzgebungslehre als Soziologie der Gesetzgebung (156-179); Hasso Hofmann: Von der Staatssoziologie zu einer Soziologie der Verfassung? (180-205); Gunnar Folke Schuppert: Soziologie der öffentlichen Verwaltung. Aufgaben einer zeitgemäßen Verwaltungssoziologie (206-251); Leo Montada: Rechtssoziologische Aspekte der deutschen Wiedervereinigung (252-288); M. Rainer Lepsius: Die Europäische Union als rechtlich konstituierte Verhaltenstrukturierung (289-305); Ralf Dreier: Die Rechtssoziologie im Gefüge der juristischen Grundlagenfächer (309-322); Thomas Raiser: Rechtssoziologie als Grundlagenfach in der Juristenausbildung (323-341); Dietmar Willoweit: Anmerkungen zum Verhältnis von Rechtsgeschichte und Rechtssoziologie (342-346).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2003_(CD)
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