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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Ziel des Landschaftplanes ist ein Gesamtkonzept im Sinne eines kommunalen Naturhaushaltsplanes. Er liefert Beiträge für das städtbauliche Konzept des Flächennutzungsplans und versteht sich als ökologisch-räumlicher Entwicklungsleitplan. Wesentliche Inhalte sind Bestandsaufnahme und Bewertung in den Bereichen Geologie, Boden, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klima, Lufthygiene, Pflanzen- und Tierwelt und daraus folgend die Darstellung und Bewertung der Schutzgüter von besonderer Bedeutung. Weiter gibt er eine Übersicht aller Schutzgebiete, der Erholungsschwerpunkte sowie der Bereiche mit besonderer Bedeutung für das Landschaftsbild, ferner eine Darstellung und Bewertung der Biotop- und Nutzungsstrukturen für die Belange des Artenschutzes. Darauf aufbauend werden Leitbilder für eine ökologische Landschaftsentwicklung und für die Kompensations- bzw. Maßnahmenplanung gegeben. Rechtsgrundlagen sind das Bundesnaturschutzgesetz, das Baugesetzbuch und die Naturschutzgesetze der Länder. Beachtung finden auch übergeordnete Planungen, wie Regionalpläne und Landschaftsrahmenpläne; zudem noch eine Vielzahl von Fachplanungen. Als Beispiel dient der Landschaftsplan des Nachbarschaftsverbandes Reutlingen-Tübingen. (Orig.).
Erfasst von
Landesinstitut für Schule, Soest
Update
2003_(CD)
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