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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Anläßlich eines am 10. Februar 1997 von Premierminister Juppe einberufenen "Ausbildungsgipfels" ist es zu einer weitgehenden Annäherung bezüglich eines studienintegrierten Praktikums gekommen. Bei dem "Ausbildungsgipfel", zu dem sich ein Großteil der Minister, über 70 Vertreter der betroffenen Interessengruppen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und zum ersten Mal die Vertreter der studentischen Hochschulgruppen eingefunden hatten, einigte man sich auf folgende Punkte: Das Praktikum soll unter der Bezeichnung "erste Berufserfahrung" auf viereinhalb Monate beschränkt sein und ab dem kommenden Studienjahr interessierten Studenten des 3. oder 4. Studienjahres in den nicht-technischen Studiengängen offenstehen. Die jeweilige Universität, der aufnehmende Betrieb und der Student unterzeichnen einen Praktikumsvertrag. Das Unternehmen zahlt dem Praktikant einen Betrag von monatlich 1.800 FF. Die für die Zertifizierung des Praktikums erforderliche Benotung ist ausschließlich Angelegenheit der Universität. (HOF/Text übernommen).
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Standortunabhängige Dienste
0936-4501; 1437-4234
Einigung über Praktikum. 1997.
2365855
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