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Autor/inResch, Wolfgang J.
TitelAlternativen zur Jugendstrafe in der Praxis.
Ein Vergleich der bundesdeutschen Bruecke-Projekte mit den niederlaendischen HALT-Projekten und alternativen Sanktionen.
QuelleBonn: Forum Verl. (1992), XVIII, 344 S.Verfügbarkeit 
Zugl.: Amsterdam, Univ., Diss.
ReiheSchriftenreihe der Deutschen Bewaehrungshilfe. 23
BeigabenLiteraturangaben
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monografie
ISBN3-927066-47-8
SchlagwörterVergleichsuntersuchung; Jugendstrafe; Jugendstrafvollzug; Hochschulschrift; Deutschland-BRD; Niederlande
AbstractNeuere Tendenzen im Jugendstrafrecht gehen dahin, Freiheits- und Geldstrafen durch ambulante, paedagogisch sinnvolle Massnahmen zu ersetzen. Die Untersuchung vergleicht in diesem Zusammenhang die bundesdeutschen Bruecke-Projekte mit den niederlaendischen "alternativen Sanktionen" und HALT- Projekten. Unterschiede und Gemeinsamkeit zwischen den einzelnen Strategien werden herausgearbeitet. Bruecke- Projekte und alternative Sanktionen richten sich primaer auf die Reduzierung von Freiheitsstrafen, waehrend HALT sich vornehmlich der Zurueckdraendung von Vandalismus unter Jugendlichen widmet. Waehrend die erstgenannten Projekte ueber Klientel von den Staatsanwaltschaften und den Jugendgerichten zugewiesen bekommen, arbeiten die HALT-Projekte eng mit den oertlichen Polizeibehoerden zusammen. Bei den Bruecke- Projekten und alternativen Sanktionen wird meist von einer gesetzlichen Verfahrenseinstellung Gebrauch gemacht, im Gegenzug wird eine Schadenswiedergutmachung gefordert (z. B. Taeter-Opfer- Ausgleich). HALT- Projekte stellen auf Arbeitsleistungen ab, die einer direkten Zusammenhang zur Straftat des Jugendlichen aufweisen. Der Versuch, foermliche Verfahren zu vermeiden und eine ausserjustizielle Konfliktregelung vorzuziehen, bedeutet vor allem eine Reduktion von Freiheitsstrafen an jugendlichen Straftaetern. Probleme sind u. a. darin zu sehen, dass der jugendliche Beschuldigte in diesen Modellen wesentliche prozessuale Rechte einbuesst. In der Bundesrepublik entsteht Rechtsungleichheit insofern, als Gemeinden ohne alternative Projekte Delikte Jugendlicher mit Freiheitsentzug statt mit Arbeitsauflage bzw. Wiedergutmachung ahnden.
Erfasst vonDeutsches Jugendinstitut, München
Update1995_(CD)
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