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Autor/inKuehne, Adelheid
TitelPsychologie im Justizvollzug.
QuelleIn: Psychologische Rundschau, 34 (1983) 2, S. 57-71Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0033-3042
SchlagwörterStrafvollzug; Berufsproblem; Psychologe; Weiterbildung; Tätigkeitsfeld
AbstractForschungsmethode: deskriptiv. 1980 waren in der Bundesrepublik Deutschland mehr als 250 Psychologen im Justizvollzug beschaeftigt. Die Ziele ihrer Taetigkeit leiten sich aus dem Strafvollzugsgesetz ab, d. h. sie nehmen teil an der Gestaltung des Vollzugs, an der Behandlungsuntersuchung, an der Aufstellung des Vollzugsplans, an der Aus- und Weiterbildung der Beamten des Allgemeinen Vollzugsdienstes und an der kriminologischen Forschung. Allerdings gibt es keine verbindlichen Regelungen der Funktionen und Kompetenzen des Diplom-Psychologen im Justizvollzug. Die Funktions- und Taetigkeitsbereiche des Anstaltspsychologen orientieren sich an seiner Ausbildung und spezifischen beruflichen Qualifikation. Schwerpunkte seiner Taetigkeit liegen in der Anwendung psychologischer Diagnostik, in der Behandlung, in der Organistaionsberatung und Planung und in der Wahrnehmung leitender Funktionen in der Anstalt. Diese Aufgabengebiete unterscheiden sich je nach Anstaltstyp. Die wichtigsten Aufgabenbereiche liegen in der Psychologiediagnostik, in der Sozialtherapie und im Jugendvollzug. (IAB)
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update1995_(CD)
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