Literaturnachweis - Detailanzeige
Institution | Deutschland / Deutscher Bundestag / Ausschuss für Bildung, Wissenschaft, Forschung, Technologie und Technikfolgenabschätzung |
---|---|
Titel | Technikfolgenabschätzung (TA): Digitale Medien in der Bildung. Bericht des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung (18. Ausschuss) gemäß § 56a der Geschäftsordnung. |
Quelle | Berlin: Deutscher Bundestag (2016), 177 S.
PDF als Volltext (1); PDF als Volltext (2) |
Reihe | Drucksache / Deutscher Bundestag. 18/9606 v. 08.09.2016 |
Beigaben | Literaturangaben; Abbildungen; Tabellen; Anhang |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Monographie |
ISSN | 0722-8333 |
Schlagwörter | Bildung; Schlussfolgerung; Familie; Digitale Medien; Medieneinsatz; Medienerziehung; Medienkompetenz; Medienkonsum; Mediennutzung; Medienpädagogik; Urheberrecht; Schule; Lehrerbildung; Lernform; Open Educational Resources; Kindererziehung; Digitalisierung; Potenzialanalyse; Rechtsgrundlage; Unternehmen; Berufliche Bildung; Arbeitsmarkt; Beruf; Hochschule; Blended Learning; E-Learning; Weiterbildung; Handlungsfeld; Qualitätssicherung; Rahmenbedingung; Technik; Internet; Deutschland |
Abstract | Der Bericht fasst die [...] relevanten wissenschaftlichen Befunde zu Umfang und Konsequenzen der vielfältigen Einsatzmöglichkeiten neuer digitaler Medientypen im Bildungsbereich und für Lehr- und Lernmethoden zusammen. Er benennt für die verschiedenen Bildungskontexte die erforderlichen Rahmenbedingungen eines Einsatzes neuer digitaler Medien unter Ausschöpfung ihrer Potenziale. Zugleich werden Hemmnisse und Herausforderungen für die Nutzung digitaler Medien in den Bildungsbereichen identifiziert und die erforderlichen Bedingungen und Möglichkeiten zu ihrer Überwindung dargestellt. In diesem Zusammenhang sei auch auf den TAB-Arbeitsbericht Nr. 166 "Neue elektronische Medien und Suchtverhalten" hingewiesen. (Orig.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2017/1 |