Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Stötzel, Manuela |
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Titel | Aus "Verfahrenspfleger" wird "Verfahrensbeistand". Was ist neu? |
Quelle | In: Frühe Kindheit, 12 (2009) 4, S. 12-17Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 1435-4705 |
Schlagwörter | Kindeswohl; Familienrecht; Kindschaftsrecht; Kind; Soziale Kompetenz; Freiwillige Gerichtsbarkeit; Gesetz; Grundrechte; Interessenvertretung; Beruf; Qualifikation; Gefährdung; Reform; Verfahren; Änderung; Familiengericht; Jugendlicher; Verfahrenspfleger |
Abstract | Vor mehr als elf Jahren, am 1. Juli 1998, wurde mit Inkrafttreten der Kindschaftsrechtsreform der Verfahrenspfleger in § 50 FGG gesetzlich verankert und damit erstmals eine eigenständige und unabhängige Interessenvertretung für Kinder und Jugendliche in familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren eingeführt. Die Bundesregierung hat in ihrer Begründung zum Gesetzentwurf ausgeführt, dass insbesondere mit dieser Regelung sichergestellt werden sollte, "dass die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren eingebracht werden und das Kind damit nicht zu einem bloßen Verfahrensobjekt wird". |
Erfasst von | Deutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin |
Update | 2024/1 |