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Autor/inHuerkamp, Dinah
TitelEin Herz kann man nicht reparieren!?
Schock als Schaden - Schmerzensgeldanspruch nach mitgeteiltem sexuellem Missbrauch des eigenen Kindes.
QuelleIn: Kinder- und Jugendschutz in Wissenschaft und Praxis, 68 (2023) 3, S. 127-132Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN1865-9330
SchlagwörterDepression; Urteil; Kindesmissbrauch; Eltern; Kind; Schmerz; Rechtsprechung; Schadensersatz; Opfer; Ursache
AbstractIm Fokus des Beitrags steht ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 6.12.2022, Az. VI ZR 168/21). Zum Hintergrund: Erleidet jemand nach Mitteilung des sexuellen Missbrauchs des eigenen Abkömmlings eine psychische Störung von Krankheitswert, dann kann Schockschadensersatz nach § 823 Abs. 1 iVm § 253 Abs. 2 BGB verlangt werden. Hierfür ist nicht (mehr) erforderlich, dass die Störung über die gesundheitlichen Beeinträchtigungen hinausgeht, denen Betroffene bei der Verletzung eines nahen Angehörigen in der Regel ausgesetzt sind. Online unter https://www.bag-jugendschutz.de/de/recht.
Erfasst vonDeutsches Zentralinstitut für soziale Fragen, Berlin
Update2024/1
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