Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/in | Möhwald, Aiko |
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Titel | Note oder Bericht? Zwei verschiedene Paar Schuhe! Leistungsrückmeldung im Grundschulsport. |
Quelle | In: Grundschule Sport, 25 (2020) 1, S. 30-31
PDF als Volltext |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | online; gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 2198-4646 |
Schlagwörter | Pädagogik; Methode; Grundschule; Lehrer; Leistungsbeurteilung; Notengebung; Schulnote; Unterrichtsforschung; Bundesland; Schulsport; Sport; Sportpädagogik; Sportunterricht; Bewertung; Kriterium; Leistung |
Abstract | Die Art der Leistungsbewertung an Grundschulen ist sehr unterschiedlich. Die Autorin fasst die Regelungen der Bundesländer zusammen und stellt die Frage, ob eine einzelne Note der Beurteilung im Fach Sport gerecht werden kann. Leistungsbeurteilungen werden grundsätzlich eine Informations-, Motivierungs- und Selektionsfunktion zugeschrieben. Die Handhabung zur Berichterstattung (sport-)unterrichtlicher Leistungen in der Grundschule variiert je nach Bundesland. Neben einer komplett notenfreien Grundschulzeit in Bremen führen viele Länder ab dem dritten Jahrgang Notenzeugnisse ein (s. Tabelle.) In den ersten zwei Klassenstufen sind oft schriftliche Beurteilungen für die Fachleistungen (auch im Fach Sport), die Lernentwicklung sowie das Sozial- und Arbeitsverhalten festgelegt. Insgesamt gibt es aber im Grundschulbereich Spielraum bzgl. der Leistungsbeurteilungsform, da je nach Verordnung z. B. die Schulkonferenz Alternativen zum Ziffernzeugnis beschließen kann. Die sportunterrichtsbezogenen Bereiche zur Leistungsbeurteilung (und ggf. zu deren Benotung) sind in den Lehr- bzw. Bildungsplänen unterschiedlich expliziert und konkretisiert und bieten auch pädagogischen Spielraum für die Gewichtung und Fokussierung von sportunterrichtlichen Beurteilungsbereichen. Unter anderem empfehlen einige Bundesländer, insbesondere den individuellen Lernfortschritt und die Anstrengungsbereitschaft für die Leistungsbewertung im Grundschulsport zu berücksichtigen. Für die Versetzung in der Grundschule scheint die Sportunterrichtsnote keine Relevanz zu besitzen. Die Versetzungsverordnungen der Grundschulen beziehen sich vornehmlich auf die Noten in den Fächern Mathematik und Deutsch. Der Sportnote kommt also keine Selektionsfunktion zu. Die weiteren Funktionen der Leistungsbeurteilung - die Informations- und Motivationsfunktion - sind also für die Entscheidung, ob ein Bericht oder eine Note für den Grundschulsport sinnvoll erscheint, von zentralem Interesse. (Autor). |
Erfasst von | Bundesinstitut für Sportwissenschaft, Bonn |
Update | 2024/1 |