Literaturnachweis - Detailanzeige
Autor/inn/en | Brosius-Gersdorf, Frauke; Krafczyk, Martin |
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Titel | Akzessorietät des Ersatzschulwesens zum öffentlichen Schulwesen am Beispiel der Genehmigung und Finanzhilfe für private G9-Schulen. |
Quelle | In: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 67 (2019) 4, S. 385-412Infoseite zur Zeitschrift |
Sprache | deutsch |
Dokumenttyp | gedruckt; Zeitschriftenaufsatz |
ISSN | 0034-1312 |
Schlagwörter | Schulversuch; Öffentliche Schule; Schulrecht; Schuldauer; Gymnasium; Privatschule; Rechtsanspruch; Rechtsgrundlage; Verfassungsrecht; Finanzielle Beihilfe; Anerkennung; Zulassungsverfahren; Baden-Württemberg; Deutschland |
Abstract | Die Autoren beleuchten die Akzessorietät des Ersatzschulwesens zum öffentlichen Schulwesen am Beispiel der Genehmigung und Finanzhilfe für private G9-Schulen, wenn die öffentlichen Schulen dem Modell G8 folgen, Ersatzschulen indessen G9 praktizieren. [...] Am Beispiel Baden-Württemberg wird aufgezeigt, dass private 9-jährige Gymnasien auch dann einen Rechtsanspruch auf Genehmigung als Ersatzschulen haben, wenn die öffentlichen Regelgymnasien im Land G8-Schulen sind. [...] Eine weitere Möglichkeit der Genehmigung privater 9-jähriger Gymnasien in Baden-Württemberg stellt ihre Einrichtung als Schulversuch gem §22 SchG analog dar. (DIPF/Orig.). |
Erfasst von | DIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main |
Update | 2020/4 |