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Autor/inn/enBake, Uwe; Hölterhoff, Dieter; Kuklinski, Peter
Sonst. PersonenOhlmeyer, Frank (Mitarb.); Kuklinski, Peter (Mitarb.)
TitelKeine Experimente - Zur Entwicklung des Rechts der dualen Berufsausbildung im 20. Jahrhundert.
QuelleAus: Hölterhoff, Dieter (Hrsg.): Zwischen Wirtschaft und Staat. Aspekte der Gesetzgebungsgeschichte und der Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung. Hamburg: Universitätsbibliothek der Helmut-Schmidt-Universität, Universität der Bundeswehr Hamburg (2018) S. 13-436
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ReiheBerufsbildung. 4
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; gedruckt; Sammelwerksbeitrag
ISBN978-3-86818-105-0
URNurn:nbn:de:gbv:705-opus-31949
SchlagwörterBildungsforschung; Bildungsgeschichte; Bildungspolitik; Berufsausbildung; Berufsbildung; Berufsbildungssystem; Berufsbildungsgesetz; Berufsbildungsrecht; Berufspädagogik; Berufsschule; Deutschland-BRD; Deutschland-DDR
AbstractDer Beitrag "Keine Experimente. Zur Entwicklung des Rechts der dualen Berufsausbildung im 20. Jahrhundert" stellt eine fundierte Analyse der Entwicklung der deutschen Berufsbildungsgesetzgebung ab den 1920er Jahren dar. Die verschiedenen Gesetzentwürfe sowie realisierten Gesetze werden im Kontext der jeweiligen berufsbildungspolitischen und - soweit nachvollziehbar - auch der berufs- und wirtschaftspädagogischen Debatten der jeweiligen Zeit beschrieben, analysiert und kommentiert. Es wird ein Bild der Kontinuitäten aber auch Brüche in der Argumentation der zeitgeschichtlichen Berufsbildungspolitiken der unterschiedlichen Beteiligten gezeichnet. Anhand der gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und berufsbildungspolitischen Interessenkontexte wird herausgearbeitet, ob für die jeweiligen Entwicklungen eher berufsbildungspolitische Interessen oder aber vorrangig bzw. ausschließlich wirtschaftspolitische Interessen determinierend waren. Die Verfasser gehen von der Hypothese aus, dass es sich in den Etappen nicht um jeweils neue Entwicklungen handelte, sondern eine im Mittelalter begründete Tradition fortgeschrieben wurde. Sie weisen nach, dass die Berufsausbildung, der erst zu einem späteren Zeitpunkt die Berufsschule zugefügt wurde, vor allem anhand wirtschaftlicher Interesse geregelt werden sollte.
Erfasst vonExterner Selbsteintrag
Update2019/1
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