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Es handelt sich zum Einen um Übersetzungen ins Deutsche, die dem FIS Bildung-Schlagwortbestand entnommen wurden. Zum Anderen wurden zusammengesetzte englische Schlagworte in Terme zerlegt, die in der Regel nur einen inhaltlichen Aspekt repräsentieren. Ergänzend wurden Synonyme und vereinzelt zusätzliche Pluralformen hinzugefügt. Diese Anreicherung geht auf die Nutzung intellektueller Vorarbeiten zurück.
Bildung ist in Deutschland bekanntlich Ländersache. Genauer und noch eindeutiger formuliert: es macht sogar den Kern unseres Föderalismus-Verständnisses aus: "Bildungspolitik gilt als das 'Hausgut' der deutschen Länder und die Kulturhoheit wird zum 'Krongut' des Verfassungsrechts gerechnet". Diese Zentrierung trifft nicht nur auf die institutionelle Organisation wie etwa die Schulgesetzgebung zu, sondern vor allem auch auf die finanzielle Seite. Während der Bund 2014 laut dem letzten Bildungsfinanzbericht gerade einmal 4,9% seines Haushaltes für Bildung ausgab, waren es in Gemeinden und Zweckverbänden 13,0%, bei den Ländern dagegen 37,5%. Dieser Anteil ist auf allen Ebenen im Steigen begriffen, am stärksten aber wieder bei den Ländern. Von 1995 bis 2014 betrug der Zuwachs beim Bund +2,6%, bei den Kommunen +3,6%, bei den Ländern starke +7,7%. Hier stellen sich zwei finanzwissenschaftliche Fragen: a) ist bei der Übertragung der Bildungshoheit auf die Länderebene vielleicht ein spezifisches Organisationsproblem zu beobachten, das bei einer alternativen Zentralstaatsfinanzierung so nicht entstünde und b) können die Länder von ihrer Einnahmeseite her die trendmäßig stark zunehmende Bildungsbedeutung angemessen abdecken? Beides soll in diesem Beitrag behandelt werden. Und für beide Dimensionen soll auch jeweils eine bessere Regelung gegenüber dem Jetztzustand vorgeschlagen werden. (HRK / Abstract übernommen).
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Grözinger, Gerd: Bildungsfinanzierung und Föderalismusversagen. .
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